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STRAFRECHT- JUGENDSTRAFRECHT- BETäUBUNGSMITTELRECHT- VERKEHRSRECHT

Bild Rechtsanwalt Benjamin C. Wenzel

Rechtsanwalt im Strafrecht - Strafverteidiger in Berlin

Was geschieht im Ermittlungs- und im Strafverfahren?

Die Polizei ist Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft und ermittelt bei einem Anfangverdacht einer Straftat. In diesem Ermittlungs­verfahren erhält der Beschuldigte die Gelegenheit, sich vor Anklageerhebung zur Sache zu äußern.

Als Anwalt für Strafrecht in Berlin werde ich der Polizei mitteilen, dass Sie sich nicht zur Sache äußern werden und dass die Ermittlungs­akte an die Staatsanwaltschaft gesandt wird.

Als Strafverteidiger erhalte ich von der Staatsanwaltschaft die Ermitt­lungs­akte und damit Akteneinsicht.

Jetzt kann ich Ihnen als Strafverteidiger mitteilen, was Ihnen genau vorgeworfen wird und wie man dagegen am besten vorgeht.

Strafbefehl

Das Gericht kann einen Strafbefehl erlassen. Dieser ergeht durch Urteil ohne Hauptverhandlung.

Sollten Sie einen Strafbefehl erhalten haben, ist es dringend notwendig unverzüglich einen Anwalt für Strafrecht in Berlin zu informieren, da ein Einspruch gegen den Strafbefehl nur innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Strafbefehls möglich ist.

Durchsuchung, Beschlagnahme, Festnahme — WAS TUN?

WICHTIG:

Bewahren Sie Ruhe, schweigen Sie und informieren Sie Ihren Anwalt für Strafrecht in Berlin.

I. Durchsuchung

Zunächst: Wenn Sie in die missliche Lage geraten, dass die Polizei bei Ihnen erscheinen sollte und Ihre Räumlichkeiten durchsuchen will, erfragen Sie den Durchsuchungsbeschluss.
Wenn keine Gefahr im Verzug vorliegt, ist für eine Hausdurchsuchung regelmäßig ein Durch­suchungs­beschluss erforderlich.

  • Der Durchsuchungsbeschluss muss von einem Richter erlassen worden sein.

  • Der Durchsuchungsbeschluss darf nicht älter als 6 Monate sein.

  • Der Durchsuchungsbeschluss muss aufzeigen, wegen welcher Straftat sich ein Tatverdacht ergibt; ferner, was durchsucht und beschlagnahmt werden darf.

Dient die Durchsuchung dem Auffinden von Beweismitteln, so sind diese so weit wie möglich zu bezeichnen.

Erfragen Sie die Namen der an der Durchsuchung beteiligten Personen und in welcher Funktion sie fungieren.
Achten Sie darauf, dass Sie kein Dokument unterschreiben, in welchem Sie die Durchsuchung erlauben, also freiwillig geschehen lassen.

Wenn es zu einer Durchsuchung kommt, rufen Sie unverzüglich Rechtsanwalt Benjamin C. Wenzel an. Als Anwalt für Strafrecht in Berlin werde ich sofort tätig und leite sämtliche notwendigen Maßnahmen ein.

II. Beschlagnahme

Sollten anlässlich der Durchsuchung Gegenstände mitgenommen werden, ist hierfür grundsätzlich eine freiwillige Herausgabe durch Sie erforderlich.

Eine Beschlagnahme muss ebenfalls richterlich angeordnet sein. Auch hier gilt, dass Sie kein Dokument unterschreiben sollten, in welchem ausgefüllt / angekreuzt ist, dass eine Herausgabe freiwillig erfolgt.
Einer Beschlagnahme müssen Sie in dem diesen Vorgang dokumentierenden Formular ausdrücklich widersprechen!

Achten Sie zudem darauf, dass Ihnen eine exakte Aufstellung der beschlagnahmten Gegenstände übergeben wird.

Wenn es zu einer Beschlagnahme kommt, rufen Sie unverzüglich mich sofort an. Als Anwalt für Strafrecht in Berlin werde ich sofort tätig.

III. Festnahme

Wird Ihnen ein richterlicher Haftbefehl präsentiert (der maximal 6 Monate alt sein darf!), sollten Sie sofort Kontakt zu mir aufnehmen! Als Strafverteidiger in Berlin wird Ihnen auch für den Fall, dass Sie in Untersuchungshaft gelangen, eine Liste mit Anwälten für Ihre Verteidigung überreicht. Unter Rechtsanwalt Benjamin C. Wenzel, Anwalt für Strafrecht in Berlin, werden Sie mich finden.
Machen Sie auf keinen Fall Angaben zur Sache!

Gründe, warum Sie gegenüber der Polizei keine Angaben zum Sachverhalt machen sollten:

  1. Keine Negativwirkung durch konsequentes Schweigen!


    Der Beschuldigte ist zunächst immer gut bedient damit, so lange die Aussage zu verweigern, bis er einen Verteidiger konsultiert hat. Das Schweigen des Beschuldigten im Strafverfahren ist von der Rechtsordnung ausdrücklich vorgesehen und geht auf einen alten Grundsatz (nemotenetur se ipsumaccusare) des römischen Rechts zurück und bedeutet, dass kein Beschuldigter an seiner Verurteilung mitwirken muss.Es können also keinen negativen Schlüsse aus dem Schweigen des Beschuldigten gezogen werden.

  2. Wer schweigt, macht nichts falsch!


    Häufig verspielen Beschuldigte durch übereilte Aussagen jede legitime Möglichkeit des Verteidigers im Hinblick auf die Herbeiführung eines Freispruches.
    Denn unsere Rechtsordnung basiert darauf, dass dem Angeklagten seine Schuld nachgewiesen werden muss und nicht dieser seine Unschuld beweisen muss.
    Sofern keine weiteren Beweismittel (wie Zeugen etc.) vorliegen und der Angeklagte bzw. Beschuldigte schweigt, wird eine Verurteilung in der Regel nicht erfolgen können.
    In diesem Fall greift die Unschuldsvermutung (im Zweifel für den Angeklagten). Es kommt häufig vor, dass ein Beschuldigter sich falsch zur Sache einlässt und sich bei genauerem Nachfragen durch die Polizei in Widersprüche verwickelt. Schon dies allein kann dem Beschuldigten zum Nachteil gereichen.


Der Anwalt im Strafrecht der Strafverteidiger - beantragt Akteneinsicht (die nur ein Anwalt bekommt) um beurteilen zu können, ob dem Beschuldigten tatsächlich eine Straftat nachgewiesen werden kann oder ob lediglich Verdachtsmomente bestehen.
Erst nach der erfolgten Akteneinsicht kann im allgemeinen kompetent beurteilt werden, ob eine Aussage des Beschuldigten für diesen sinnvoll ist oder nicht.

Daher nochmals: Keine Aussage treffen, sondern zunächst den Strafverteidiger Einsicht in die Ermittlungsakten nehmen lassen, um danach eine effektive Verteidigung aufzubauen.






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Anwalt für Strafrecht in Berlin - Benjamin C. Wenzel

Rechtsanwalt Benjamin C. Wenzel ist in seinem Tätigkeitsschwerpunkt Strafrecht, Anwalt in Moabit. Als Strafverteidiger in Berlin ist er fast ausschließlich als Anwalt im Strafrecht tätig.

Als Strafverteidiger in Moabit und dortigen Kanzleisitz, ist eine direkte Korrespondenz zu Richtern und Staatsanwaltschaft gegeben. Somit können die Rechte des Beschuldigten schnell und effektiv wahrgenommen werden.

Warum Anwalt für Strafrecht in Berlin?

Rechtsanwalt Benjamin C. Wenzel sieht sich oft mit der Frage konfrontiert, warum er Strafverteidiger in Berlin geworden ist. Dazu bemerkt der Strafverteidiger aus Berlin:

"Verteidiger im Strafverfahren zu sein ist ein Garant für ein faires und rechtstaatliches Strafverfahren. Es kommt nicht darauf an, ob der Mandant schuldig ist oder nicht. Es kommt nur darauf an, als streng parteilicher Beistand des eigenen Mandanten ein Gegenpol zu dem das Strafverfahren betreibenden Staat zu bilden. Die Rechte des Mandanten müssen gewahrt werden. Konflikte sind zumeist unausweichlich. Aber als Anwalt im Strafrecht in Berlin Moabit stehe ich meinen Mandanten mit Rat und Tat zur Seite und werde jeden Zweifel an der Schuld meines Mandanten hervorheben. Die Verteidigung eines Beschuldigten ist keine moralische, sondern rechtliche Institution. Als Anwalt für Strafrecht in Berlin werde ich diese Rechte erstreiten"

Die Kanzlei von Rechtsanwalt Benjamin C. Wenzel ist daher auf Strafverteidigung in Berlin und Brandenburg spezialisiert. Hier kennt man die Richter und Staatsanwälte.

Das Tätigkeitsspektrum von Rechtanwalt Benjamin C. Wenzel umfasst das gesamte Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht. Als Anwalt für Strafrechtdeckt er schwerpunktmäßig folgende Bereiche ab:


  • Allgemeines Strafrecht und Strafprozessrecht
  • Berufung und Revisionen
  • Nebenklagevertretung (anwaltliche Vertretung bei Opferinteressen)
  • Sexualdelikte
  • Zeugenbeistand
  • Jugendstrafrecht
  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Verkehrsstrafrecht (insbes. Trunkenheitsfahrten, Fahrerflucht, Entzug der Fahrerlaubnis)
  • Ordnungswidrigkeiten (insbes. Fahrverbot und Bußgeldverfahren)


Strafverteidiger Benjamin C. Wenzel – Strafrecht in Berlin

Ich habe mich aus eigenem Interesse und zum Wohle der Mandanten auf das Strafrecht spezialisiert. Als Strafverteidiger in Berlin Moabit habe ich fast ausschließlich mit Mandanten zu tun, die mit dem Strafrecht in Berührung kommen. Somit kann ich als Anwalt für Strafrecht in Berlin aus meinem Fundus von Erfahrungen schöpfen und den Mandanten weiter geben.

Damit kommt es zu einer optimalen Strafverteidigung.

Kosten der Strafverteidigung und Pflichtverteidigung

Für die Gebühren der Strafverteidigung und für die Bestellung als Pflichtverteidiger lesen Sie bitte unter Kosten weiter.


Rechtsanwalt Benjamin C. Wenzel – Anwalt für Strafrecht in Berlin Moabit

Wenn Sie eine Strafverteidigung in Berlin oder bundesweit benötigen sollten, scheuen Sie sich nicht mich zu kontaktieren.

Strafverteidiger in Berlin Moabit
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030/ 39 88 95 88 oder 24h mobil zu erreichen unter 0171/ 98 933 47

Meine vollständigen Kontaktdaten finden Sie unter 'Kontakt'.



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