Anwalt für Strafrecht in Berlin - Rechtsanwalt Benjamin C. Wenzel
Strafverteidiger im Betäubungsmittelstrafrecht
Organisierte Kriminalität - Internationaler Drogenschmuggel - Banden - Handel mit nicht geringer Mengen:
Als Anwalt für Strafrecht in Berlin verteidige ich Sie in BtM Verfahren. Ob ein paar Gramm oder ganze Kilo, ob Hausdurchsuchung, Festnahme oder Verhandlung: Sie benötigen einen Strafverteidiger aus Berlin, der sich auf diesem Gebiet auskennt. Strafverteidigung in Drogendelikten fängt bereits mit der Kommunikation an. Als Anwalt für Strafrecht in Berlin Moabit habe ich direkte Korrespondenz mit der Staatsanwaltschaft und den Gerichten.
Wenn Sie in Berlin als Beschuldigter eines solchen Verfahren in Berührung kommen, kann ich als Anwalt für Strafrecht in Berlin Moabit die Verteidigung nutzen und habe die Möglichkeit, dass Sie erheblich milder bestraft werden.
Marihuana, Kokain, Heroin, Amphetamine sind die häufigsten Drogen, bei welchen Ihnen Handel, Schmuggel und Besitz vorgeworfen werden kann. Ob es sich dabei um eine geringe oder eine nicht geringe Menge handelt, ob gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande gehandelt wurde, das entscheidet über die U-Haft, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe.
Rechtsanwalt Benjamin C. Wenzel - Anwalt für Strafrecht in BerlinMoabit- überprüft alle Fragen in Bezug auf § 31 BtMG, dem Wirkstoffgehalt, einer Therapie statt Strafe, der Frage, ob eine Bewährung in Betracht kommt und andere Fragen, welche Sie haben.
Gegen mich ist ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet worden. Brauche ich einen Strafverteidiger aus Berlin?
Eindeutig ja! Als Anwalt für Strafrecht aus Berlin Moabit habe die direkte Korrespondenz zu der Staatsanwaltschaft und den Gerichten. Die Kontakte zur Staatsanwaltschaft sind naheliegend. Bedenken Sie, dass es immer wieder die gleichen Staatsanwälte sind, welche BtM - Delikte anklagen. Als Anwalt für Strafrecht in Berlin Moabit nutze ich diese Chance, die Ihnen zum Vorteil gereichen wird.
Gegen mich ist ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz in Berlin eingeleitet worden. Wie gehe ich nunmehr vor?
Zunächst mein Rat: Kontaktieren Sie einen Strafverteidiger in Berlin!
Benjamin C. Wenzel - Anwalt für Strafrecht aus Berlin Moabit - kann Akteneinsicht erlangen und sich für Sie äußern, so dass Sie nicht zur Vorladung bei der Polizei erscheinen müssen.
Hausdurchsuchung, Telefonüberwachung und Untersuchungshaft müssen mit einer soliden Strafverteidigung beantwortet werden. Sollten Sie sich in Untersuchungshaft befinden, dann wird ein Anwalt für Strafrecht aus Berlin Sie besuchen kommen und Anträge für Sie durchfechten. Mein Büro befindet sich in unmittelbarer Fußnähe zu den Gerichten, zur Staatsanwaltschaft und der Untersuchungshaftanstalt. Daher bin ich als Anwalt für Strafrecht in Berlin Moabit immer mitten im Geschehen und habe die besten Möglichkeiten.
Gerade im Betäubungsmittelstrafrecht bestehen für den Strafverteidiger eine Vielzahl von Einflussmöglichkeiten. Nach Akteneinsicht kann ein Anwalt für Strafrecht aus Berlin Moabit auch eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens erwirken, wenn dies geboten erscheint. Rufen Sie mich an. Rechtsanwalt Benjamin C. Wenzel - Anwalt für Strafrecht aus Berlin Moabit - berät Sie umfassen und kompetent.
Telefonüberwachung im BtM Verfahren- nichts Neues für Benjamin C. Wenzel - Anwalt für Strafrecht in Berlin Moabit:
Häufig werden in Drogenverfahren Telefone überwacht und Hausdurchsuchungen bei potentiellen Dealern vorgenommen. Oftmals werden dann einige Mengen an Drogen, Feinwaagen, Tütchen und Handys vorgefunden und beschlagnahmt.Der Beschuldigte wird dann häufig in Untersuchungshaft genommen. Sollten Sie den Verdacht haben, dass so etwas eintreten könnte, dann notieren Sie sich bereits jetzt schon meine Nummer. Als Anwalt für Strafrecht in Berlin Moabit bin ich im Falle einer Hausdurchsuchung oder Festnahme umgehend bei Ihnen und stehe Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Telefonüberwachungen sollen Verkäufe nachweisen. Dort wird meist aber nicht über Mengenangaben gesprochen. Vielleicht hat man sich nur verabredet. Als Anwalt für Strafrecht aus Berlin Moabit kann ich die Telefonüberwachungsprotokolle auswerten. Zumeist kann man nach einer Auswertung einen Teil der Taten reduzieren. Ab und an ist nichts nachweisbar. Telefonüberwachungen können überführen, aber die Praxis zeigt, dass ein guter Anwalt für Strafrecht diese entkräften kann.
Wie reagiert ein Anwalt für Strafrecht aus Berlin Moabit?
Als Anwalt für Strafrecht Berlin Moabit kann ich auf eine Therapie statt Strafe gemäß § 35 BtMG hinwirken. Unter bestimmten Voraussetzungen gewährleitstet § 35 BtMG nämlich die Zurückstellung der Strafvollstreckung bzw. die Anrechnung der Therapie auf die zu verbüßende Strafe.
Was ist eine nicht geringe Menge von Betäubungsmitteln?
Der Wirkstoffgehalt und die Zahl der toxischen Dosen ist entscheidend. Die Menge wird also nicht nach Gewicht bestimmt.
Für diese "nicht geringe Menge" von Betäubungsmitteln sind nach BGH folgende Mindestwerte entscheidend:
Mindestwerte des BGH (Bundesgerichtshof) für „nicht geringe Mengen:
ACHTUNG: Es ist immer der Wirkstoffgehalt bezeichnet!
Heroin = 1,5g
Kokain = 5,0g
Cannabis = 7,5g (Der durchschnittliche Wirkstoffgehalt von Cannabisprodukten liegt bei ca. 10 bis 20 %)
LSD = 6,0g
Ecstasy = 30g
Das bedeutet z.B.: 7,5g THC sind etwa 100g Marihuana und 6,0 g LSD sind ca. 300 Trips.
Fahren im Straßenverkehr unter Einfluss von BtM
Diese Verfahren sind möglich:
1. Strafverfahren, da gegen das StGB und das BtMG verstoßen wurde
2. Bußgeldverfahren
3. Die Führerscheinstelle kann Ihnen den Führerschein entziehen
Als Strafverteidiger in Berlin Moabit werde ich mich dieser Verfahren annehmen und Ihnen helfen. Rufen Sie mich an: Rechtsanwalt Benjamin C. Wenzel - Anwalt für Strafrecht in Berlin Moabit. Meine Rufnummer finden Sie unter den Kotaktdaten. Ich bin für Sie 24 Stunden zu erreichen.
Wie wird der Konsum von Mariuana im Straßenverkehr nachgewiesen?
Rechtsanwalt Benjamin C. Wenzel - Anwalt für Strafrecht in Berlin Moabit - erklärt:
Zunächst wird der THC Gehalt und dessen Abbauprodukten im Blut bestimmt. Die Behörde nimmt einen bestimmten Wert, um festzustellen, ob der Straßenverkehrsteilnehmer gelegentlich oder regelmäßig konsumiert. Die Behörde richtet sich dann nach den THC-COOH Werten, die durch chemische Veränderungen im Körper entstehen. Wenn diese Werte hoch sind, geht die Behörde nicht von einmaligem Konsum aus. Das kann zur Einziehung der Fahrerlaubnis führen, da jeder, der Drogen nimmt oder von diesen abhängig ist, als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen eingestuft wird.
Anwalt für Strafrecht in Berlin Moabit Benjamin C. Wenzel erklärt weiterhin:
Regelmäßiger Cannabiskonsum wird bei THC-COOH Werten ab 150,00 ng/ml angenommen. Sollte dieser Wert erreicht werden, wird der Betroffene als Nicht- geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen angesehen.
Gelegentlicher Cannabiskonsum wird bei THC-COOH Werten ab 75,00 ng/ml angenommen. Dann kann der Betroffene noch geeignet sein, ein Kraftfahrzeug zu führen. Es muss dann aber eine Trennung zwischen Konsum und Fahren gegeben sein. Zudem darf kein zusätzlicher Gebrauch von Alkohol oder anderen psychoaktiven Stoffen, keine Persönlichkeitsstörung und kein Kontrollverlust vorliegen. Als Anwalt für Strafrecht in Berlin werde ich genau dieses versuchen herauszuarbeiten, damit Ihnen der Führerschein erhalten bleibt.
Wann kommt es bei Cannabiskonsum zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis?
Anwalt für Strafrecht in Berlin Moabit Benjamin C. Wenzel führt dazu aus:- gelegentlicher Cannabiskonsument (THC-COOH Wert ab 75,00 ng/ml)
- 1 ng/ml aktives THC bei der Tatfahrt
- Cannabisbedingte Ausfallerscheinungen
Achtung! Die Kombination von Cannabis und Alkohol hat grundsätzlich Nichteignung zum Führen eines Fahrzeugs zur Folge, damit wird die Fahrerlaubnis entzogen!
Sollte Ihnen der Führerschein entzogen worden sein, kontaktieren Sie mich schnellstmöglich. Als Anwalt für Strafrecht in Berlin versuche ich Ihnen den Führerschein wieder zurückzugewinnen.
Grundsätzlich gilt, dass bereits der bloße Konsum von Stoffen, die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen, zu der Annahme führt, dass der Betroffene den Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht gerecht wird.
Eine Ausnahme gilt bei der Einnahme von verschreibungsfähigen Stoffen gem. Anlage II des Betäubungsmittelgesetzes und bei gelegentlichem Cannabiskonsum, wenn der Betroffene zwischen Konsum und Fahren trennen kann.
