Alt-Moabit 23a | 10559 Berlin | Tel. (030) 39 88 95 88 | 24h: 0171 - 98 933 47

VERKEHRSRECHT

Verkehrsrecht und Ordnungswidrigkeiten

Das Verkehrsrecht beinhaltet viele verschiedene Problemstellungen mit denen ich mich als Anwalt für Strafrecht in Berlin befasse, da das Verkehrsrecht einen engen Bezug zum Strafrecht hat:

Verkehrsunfall — Was tun?

Zunächst ist zu raten, den Schaden bei der gegnerischen Versicherung nicht selbst geltend zu machen, sondern durch einen Anwalt, der sich auf das Verkehrsrecht spezialisiert hat.
Warum?
Weil zumeist von den Versicherungen nur das reguliert wird, was der Geschädigte bei dem Unfall geltend macht.
Das Problem:
In der Regel ist für den juristischen Laien nicht erkennbar, welche Schadensersatzansprüche ihm bei einem Verkehrsunfall zustehen. Beginnend bei der Kostenpauschale (für Telefonkosten, Fahrtkosten zur Werkstatt oder zum Anwalt u.s.w.), die dem Geschädigten ohne Nachweise zusteht. Erfahrungsgemäß zahlen die Versicherer selbst diesen verhältnismäßig geringen Betrag nicht freiwillig, geschweige denn andere, nicht geltend gemachte Schadenspositionen.
Die Berechnung vieler Schadenspositionen wie etwa

  • Schmerzensgeld,
  • Nutzungsausfallentschädigung für die Dauer einer Reparatur oder Neubeschaffung,
  • Verdienstausfall,
  • entgangener Gewinn,
  • Haushaltsführungsschaden und
  • viele weitere Schadenspositionen
sollte dem Rechtsanwalt überlassen werden.

Ordnungswidrigkeit — Was tun?

Jeder Autofahrer, so sorgfältig er sich auch im Straßenverkehr verhält, verstößt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit irgendwann gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen. Das wird dann zum Problem, wenn die Straßenverkehrsbehörden oder die Polizei Kenntnis von dem Verkehrsverstoß erhält und ein Ermittlungsverfahren einleitet. Die Polizei hält dann den Verkehrsteilnehmer sofort an, oder die Verkehrsüberwachung erfolgte mittels technischer Messeinrichtungen. Im Normalfall erhält der Fahrzeughalter bei einer technischen Messeinrichtung, wie z.B. einem Blitzer, einen Anhörungsbogen, in dem er sich zu dem Vorwurf äußern soll.

Ich rate Ihnen grundsätzlich zu den Vorwürfen keinerlei Angaben zu machen und lediglich die Personalien anzugeben.
Lassen Sie sich nicht von den Aussagen der Polizei einschüchtern!
Selbst wenn die Polizei sagen sollte, dass eine Einlassung auch zu Gunsten der Betroffenen gewertet werden kann. In der Regel weiß der betroffene Verkehrsteilnehmer nicht, was zu seinen Gunsten spricht und was später ggf. sogar gegen ihn sprechen kann.
Als Ihr Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Verkehrsrecht und Anwalt für Strafrecht in Berlin Moabit werde ich die Übersendung der Ermittlungsakte beantragen und die darin befindliche Beweissituation bewerten. Ob und inwieweit sodann eine Einlassung erfolgt, wird sodann in Ansprache mit Ihnen entschieden.

Verkehrsstrafrecht - Was tun?

Alkohol am Steuer – Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort – Körperverletzung – Sachbeschädigung – Nötigung
Wie immer der gleiche Rat: Keine Angaben gegenüber den Behörden!
Warum?
Entziehung der Fahrerlaubnis kann drohen, eine nicht unerhebliche Geldstrafe und in Einzelfällen auch eine Freiheitsstrafe!

Auch in diesen Fällen werde ich mir zunächst als Anwalt für Strafrecht in Moabit Akteneinsicht verschaffen um die Beweissituation zu bewerten, um anschließend mit Ihnen über die weitere Vorgehensweise zu entscheiden.

Entziehung der Fahrerlaubnis wegen
zu hohem Punktestand, Drogen oder Alkohol

In den vorstehenden oder anderen Fällen erlässt die Verwaltungsbehörde in der Regel einen Verwaltungsakt nach vorheriger Anhörung. Auch in diesen Situationen ist es anzuraten schon bei erhalt der Anhörung sich anwaltlicher Hilfe zu bedienen.

"Blitzer" — Was tun?

Nicht jede von den Behörden verfolgte Ordnungswidrigkeit erweist sich vor Gericht auch als rechtmäßig.
Insoweit ist ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid oftmals sinnvoll, wenn beispielsweise der Fahrer des Pkws nicht erkennbar oder der festgestellte Fahrer aus beruflichen Gründen dringend auf seine Fahrerlaubnis angewiesen ist.
Nicht selten stellt sich sogar heraus, dass bei angeblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen die vorgenommene Messung gar nicht zu verwerten ist, weil zum Beispiel das Messgerät Schwächen aufweist oder sonstige Fehlmessungen nicht ausgeschlossen werden können.
Die Rechtsprechung stellt hier hohe Anforderungen an die Messgenauigkeit der Polizei! Im Dunkeln bleibt, gegen wie viele Autofahrer aufgrund ähnlicher Pannen Punkte oder sogar Fahrverbote verhängt werden.
Insoweit verspricht der Gang zum Verkehrsanwalt Erfolg, weil regelmäßig erst nach Einsicht in die Bußgeldakte die Erfolgsaussichten genau beurteilt werden können, und oftmals erst die Einspruchsbegründung des Anwalts von der Behörde ernst genommen wird.
Hinzu kommt, dass erst ein Frontfoto vor Gericht als Beweismittel standhält. Klar ist aber auch, dass ein bereits bezahltes Verwarnungsgeld im Gegensatz zum Bußgeld nicht zurückgefordert werden kann.

Eine Verkehrsrechtschutzversicherung übernimmt auch in diesem Fall die Kosten für den Anwalt und meist auch die Auslagen und Gebühren, die im Zusammenhang mit dem Bußgeld verhängt werden. Schon daher macht es auch Sinn, die Sache durch den Anwalt wenigstens kurz überprüfen zu lassen.

Schadensregulierung durch den Anwalt — Warum?

Die Schadensregulierungen, welche von Anfang an durch einen Anwalt bestritten werden, verlaufen nach meinen Erfahrungen am schnellsten und erfolgreichsten!
Die Einschaltung eines Anwalts lohnt sich bei eigenem geringsten Kostenrisiko in jedem Fall, denn die Schadenspositionen, die der Anwalt "noch herausholt" übersteigen oft bei weitem dessen Honorar und dieses wird vom Gegner in vorgenannten Fällen ohnehin ersetzt.

Was kann ersetzt werden?

  • Bei Personenschäden bestehen oft Ansprüche auf eine Haushaltshilfe und Auslagenpauschalen
  • Selbständige können Einkommensausfall und Studenten/ Azubis eventuell einen beruflichen Fortkommensschaden geltend machen
  • Angestellte haben im Verletzungsfall oft Anspruch auf Verdienstausfallschaden
  • Fahrgeld für Arztbesuche oder Krankenbesuche beim verletzten Angehörigen sind zu ersetzen
  • Vorsicht bei körperlichen Verletzungen /Schmerzensgeld und "Abfindungsangeboten" der Versicherung:
    • Eine Verjährung für Zukunftsschäden droht!
    • Mit eigener Rechtsschutzversicherung lohnt sich der Gang zum Anwalt sogar bei angeblich schuldhaftem Unfall (der oft vom Gegner einfach behauptet wird), da der Anwalt oft eine Mitschuld des Gegners ermitteln kann
    • Eine Schadenhochstufung bei der eigenen Haftpflichtversicherung lässt sich auf diesem Wege oft noch vermeiden
  • KFZ-Auskunft.de

Suchbegriffe: Rechtsanwalt Strafrecht Berlin, Strafverteidiger, Strafverteidiger Berlin, Rechtsanwälte, Anwälte, Strafrecht, Rechtsanwalt für Strafrecht, Anwalt Strafrecht Berlin, Vorladung, Anklage, Klage, Kanzlei Berlin, Strafverteidiger Berlin, Anwalt für Strafrecht Berlin, Anwalt für Strafrecht in Berlin, Strafverteidiger Berlin Moabit, Pflichverteidigung, Pflichverteidiger, Strafbefehl, Einspruch gegen Strafbefehl, Zeugenvernehmung, Beschuldigtenvernehmung, Haftbefehl, Drogen beim Autofahren, BTM, Betäubungsmittel, Mariuhanna, Koks, Kokain, Hausdurchsuchung, Führerschein, Beschuldigter, einer Straftat beschuldigt, Inkasso, Anwaltskosten, Fachanwalt für Strafrecht Berlin

Sitemap | Valides CSS level 2.1 | Valides HTML 4.01 © 2009 Benjamin C. Wenzel