Rotlichtverstoß in eigener Sache  - Ergebnis: Einstellung, § 47 OWiGRotlichtverstoß in eigener Sache  - Ergebnis: Einstellung, § 47 OWiG

Auch Anwälte sind nicht unfehlbar:

Rechtsanwalt Wenzel ist selbst vor seiner Kanzlei über eine rote Ampel gefahren; zumindest nach Aussage des Polizeibeamten. Nach Akteneinsicht und geschickter Einlassung wurde das Verfahren eingestellt - ohne Fahrtenbuchauflage!