Versuchter Mord, heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen, §§ 211, 22, 23 StGB - Ergebnis: 5 Jahre im offenen Vollzug

Der Mandant lauerte dem Geschädigten und neuen Freund seiner Ex-Freundin im Gebüsch auf und bearbeitete ihn mit einem Totschläger. Verteidigt wurde auf gefährliche Körperverletzung. Das Gericht folgte dem allerdings nicht, sondern verurteilte den Mandanten zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren, wegen Heimtücke und niedrigen Beweggründen (Eifersucht). Trotzdem konnte dem Mandanten eine Haft erspart werden. Er befindet sich auf freiem Fuß, kann seiner Arbeit nachgehen du muss nur zum Schlafen in die JVA.

 

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