Nebenklage wegen versuchter räuberischer Erpressung §§ 249 I, 253 I,III,255,22,23I,52 StGB - Ergebnis: 1 Jahr und 2 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung und

Der Mandant wurde vom Angeklagten um Schutzgeld und Übernahme seines Ladengeschäftes erpresst, so dass der Mandant daraufhin seinen Laden schließen und einen Sicherheitsdienst zur eigenen Sicherheit beauftragen musste.

 

Verhandlungsziel: Verurteilung zur Freiheitsstrafe, Nachweis der Schutzgelderpressung durch Einreichung von BWA`s, Vertrag Sicherheitsdienst und Zeugenbefragung, keine Verurteilung nur wegen Betruges; aufgrund der Rechtsanwaltskosten wurde von Seiten des Mandanten auf ein Adhäsionsverfahren verzichtet.

 

 

Ergebnis: Der Angeklagte wurde wunschgemäß zu einem Jahr und zwei Monaten zur Bewährung aufgrund räuberischer Erpressung und zusätzlichen Arbeitsstunden verurteilt. Besonders amüsant: Der Angeklagte kam nach der Verhandlung zu Rechtsanwalt Wenzel und bat um seine Visitenkarte, um im nächsten Verfahren Herrn Wenzel zu beauftragen.

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