Ein Strafverfahren ist belastend genug. Unklare Kosten sollten nicht zusätzlich verunsichern. Ich lege großen Wert auf Transparenz und klare Kommunikation von Anfang an.

In der Erstberatung klären wir gemeinsam den aktuellen Stand des Verfahrens, mögliche Risiken und erste Verteidigungsansätze. Bereits im ersten Gespräch erhalten Sie eine realistische Einschätzung Ihrer Situation.
Ohne Akteneinsicht ist keine abschließende Bewertung möglich – aber eine fundierte Orientierung.
Unmittelbar nach Beauftragung erfolgt die Anzeige der Verteidigung gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft.
Akteneinsicht ist die Grundlage jeder fundierten Verteidigung. Sie erfolgt so früh wie möglich.
Jedes Blatt, jede Anlage, jede Beweisspur wird systematisch ausgewertet und bewertet.
Auf Basis der Akte wird eine Strategie entwickelt – abgestimmt auf Gericht, Staatsanwaltschaft und Beweislage.
Das weitere Vorgehen wird gemeinsam besprochen. Sie werden über jeden Schritt informiert.
Sie werden über jeden Schritt informiert. Keine Überraschungen.
Vor Mandatierung erhalten Sie eine transparente Einschätzung der zu erwartenden Kosten. Es entstehen keine versteckten Gebühren.
Strafverteidigung ist Vertrauenssache. Dieses Vertrauen setzt Offenheit voraus.
Die gesetzlich festgelegte Vergütung nach dem RVG richtet sich nach dem Verfahrensstadium und dem Streitwert. Transparente Grundlage für die Honorarberechnung.
Bei komplexen oder umfangreichen Verfahren kann eine individuelle Honorarvereinbarung getroffen werden – die Grundlage wird transparent besprochen.
Für klar abgrenzbare Tätigkeiten (z.B. Erstberatung, Akteneinsicht) ist ein Pauschalhonorar möglich. Planungssicherheit für den Mandanten.
Die Honorargestaltung wird vor Mandatierung transparent besprochen. Überraschungen gibt es nicht.

In bestimmten Fällen sieht das Gesetz die Beiordnung eines Pflichtverteidigers vor. Wird eine Pflichtverteidigung angeordnet, erfolgt die Vergütung grundsätzlich über die Staatskasse.
Ob die Voraussetzungen einer Pflichtverteidigung vorliegen, prüfe ich im Einzelfall und beantrage die Beiordnung umgehend.
Je nach Umfang und Situation ist eine Ratenzahlung möglich. Strafverteidigung darf nicht an kurzfristigen finanziellen Engpässen scheitern.
Strafverteidigung darf nicht an kurzfristigen finanziellen Engpässen scheitern.
Sprechen Sie mich offen an – wir finden eine praktikable Lösung im Rahmen des rechtlich Zulässigen.
030 120 593 430In Strafverfahren besteht häufig kein Versicherungsschutz bei Vorsatzdelikten. Eine Prüfung des Versicherungsschutzes im Einzelfall ist möglich und sinnvoll.
Antworten auf die häufigsten Fragen zu Kosten und Ablauf einer Strafverteidigung in Berlin.
Eine frühzeitige Beratung schafft Klarheit – rechtlich und wirtschaftlich.
030 120 593 430Die Kosten hängen stark vom Einzelfall ab – vom Verfahrensstadium, der Aktendicke und der Komplexität der Beweislage. Nach einer ersten Einschätzung erhalten Sie transparente Informationen zur Honorargestaltung. Es gibt keine pauschale Antwort, aber immer eine ehrliche.
In Strafverfahren besteht häufig kein Versicherungsschutz bei Vorsatzdelikten. Bei Fahrlässigkeitsdelikten kann Versicherungsschutz bestehen. Eine Prüfung der Police im Einzelfall ist möglich und empfehlenswert.
Eine kurze telefonische Kontaktaufnahme dient der Klärung des weiteren Vorgehens. In diesem Gespräch können Sie schildern, worum es geht – ohne dass sofort Kosten entstehen. Die Erstberatung wird im Anschluss besprochen.
So früh wie möglich. Jede Äußerung gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft ohne anwaltliche Beratung kann das Verfahren negativ beeinflussen. Die frühzeitige Mandatierung schafft Klarheit – rechtlich und wirtschaftlich.
Eine frühzeitige Beratung schafft Klarheit – rechtlich und wirtschaftlich. Nehmen Sie Kontakt auf.
