
Ein Ermittlungsverfahren wegen eines BtMG-Verstoßes kann gravierende Folgen haben – strafrechtlich, beruflich und persönlich. Diskrete, strategische Strafverteidigung.
Als Fachanwalt für Strafrecht in Berlin verteidige ich Mandanten in allen Bereichen des Betäubungsmittelstrafrechts – vom einfachen Besitzvorwurf bis zu komplexen Handels- und Darknet-Verfahren.
Bereits der Besitz geringer Mengen, der Vorwurf des Handels oder eine Bestellung über das Darknet kann zu Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmen und empfindlichen Strafen führen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Freiheitsstrafe zugunsten einer Therapie zurückgestellt werden. Frühzeitige Verteidigung schafft die nötigen Grundlagen.
Mehr erfahrenDer Vorwurf des Besitzes ist einer der häufigsten Gründe für Ermittlungsverfahren nach dem BtMG. Nicht jeder Fund führt automatisch zu einer Verurteilung.
Gerade bei geringen Mengen bestehen häufig erhebliche Verteidigungsspielräume.
Der Vorwurf des Handeltreibens wiegt deutlich schwerer als reiner Besitz. Bereits vorbereitende Handlungen können als „Handel“ gewertet werden. Hier entscheidet die juristische Einordnung über den gesamten Strafrahmen.
Die juristische Einordnung zwischen Besitz und Handel kann den Strafrahmen erheblich verschieben.

Die Einfuhr – insbesondere über Postsendungen – wird regelmäßig als besonders schwerer Fall behandelt. Gerade bei internationalen Sachverhalten ist eine präzise Analyse der Beweislage unerlässlich.
Ermittlungen im Zusammenhang mit Darknet-Plattformen nehmen stetig zu. Entscheidend ist häufig nicht die moralische Bewertung, sondern die technische Beweisführung.
Bei Betäubungsmitteldelikten sind Hausdurchsuchungen keine Seltenheit. Verfahrensfehler können erhebliche Auswirkungen auf die Verwertbarkeit von Beweisen haben.

Verfahrensfehler können erhebliche Auswirkungen auf die Verwertbarkeit von Beweisen haben.
Das konkrete Strafmaß hängt stark von Menge, Vorstrafen, Tatbeteiligung und Verteidigungsstrategie ab.
Jeder Fall erfordert eine individuelle Strategie — abgestimmt auf Ihre persönliche Situation, nicht nach Schema.
„Ziel ist stets das bestmögliche Ergebnis — nicht pauschal, sondern abgestimmt auf Ihre persönliche Situation.“
BtMG-Verfahren werfen viele juristische Fragen auf. Für eine persönliche Einschätzung Ihrer Situation stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.
030 120 593 430Frühe anwaltliche Beratung erhöht die Verteidigungschancen erheblich. Nutzen Sie das Kontaktformular oder rufen Sie direkt an.
