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Drogenanbau · Berlin · Strafverteidigung

DrogenanbauAnwalt Berlin für BtMG-Verfahren

Als Fachanwalt für Strafrecht in Berlin verteidige ich Mandanten bei Ermittlungen wegen Drogenanbaus mit klarer Strategie und präziser juristischer Einordnung.

Hausdurchsuchung
Sofortmaßnahmen
Nicht geringe Menge
THC-Wirkstoffgehalt
§ 29 BtMG · Fachanwalt für Strafrecht Berlin

Anbau ist nichtgleich Handel.

Der Anbau von Betäubungsmitteln ist grundsätzlich strafbar, sofern keine behördliche Erlaubnis vorliegt. Entscheidend ist jedoch die rechtliche Einordnung — sie beeinflusst den gesamten Strafrahmen.

Insbesondere bei sogenannten Indoor-Plantagen oder mehreren Pflanzen wird häufig ein gewerbliches oder auf Weitergabe gerichtetes Handeln unterstellt — was nicht zwingend zutreffen muss.

Entscheidende Einordnungsfragen
  • Eigenkonsum oder Weitergabe?
  • Geringe Menge oder nicht geringe Menge?
  • Einmalige Aufzucht oder strukturierte Plantage?
  • Technische Vorrichtungen vorhanden?
Benjamin C. Wenzel
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht
Kanzlei am Kurfürstendamm 216, 10719 Berlin
030 120 593 430info@anwalt-wenzel.com
Ermittlungsbeginn

Hausdurchsuchung.Sicherstellung.Gutachten.

Verfahren wegen Drogenanbaus beginnen häufig mit einer Durchsuchung aufgrund eines anonymen Hinweises, auffälligen Stromverbrauchs oder Ermittlungen im Umfeld.

Typische Maßnahmen
01Durchsuchung von Wohnung oder Keller
02Sicherstellung von Pflanzen und Equipment
03Beschlagnahme von Lampen, Belüftungssystemen, Düngemitteln
04Chemische Untersuchung des Wirkstoffgehalts

Schweigen schützt.

In dieser Phase ist es entscheidend, keine Angaben zur Sache zu machen und frühzeitig Akteneinsicht zu beantragen. Vorschnelle Erklärungen können das Verfahren erheblich belasten.

„Gerade im Ermittlungsstadium bestehen häufig entscheidende Verteidigungsspielräume.“
Benjamin C. Wenzel — Fachanwalt für Strafrecht
Wirkstoffgehalt & Einordnung

Entscheidendfür den Strafrahmen.

Der Strafrahmen hängt maßgeblich vom Wirkstoffgehalt der Pflanzen ab. Die sogenannte „nicht geringe Menge“ wird anhand des THC-Gehalts berechnet — nicht allein anhand der Anzahl der Pflanzen.

Fehler in Gutachten oder Berechnungen können erheblichen Einfluss auf das Strafmaß haben.

Wesentliche Fragen zum Gutachten
  • Wie wurde der Wirkstoffgehalt ermittelt?
  • Wurde korrekt gewogen und analysiert?
  • Sind die Gutachten nachvollziehbar?
  • Liegt tatsächlich eine nicht geringe Menge vor?

Nicht die Pflanzenanzahl allein, sondern der tatsächliche THC-Gehalt entscheidet über den Strafrahmen.

Rechtliche Einordnungentscheidet.

Nicht jede Aufzucht von Pflanzen dient automatisch dem gewinnorientierten Handel. Die Abgrenzung zwischen Eigenanbau zum Eigenverbrauch und Handeltreiben kann den Strafrahmen erheblich verschieben.

Entscheidend ist
  • Gab es Hinweise auf Weiterverkauf?
  • Wurden Verpackungsmaterial oder Listen gefunden?
  • Bestehen belastbare Kommunikationsnachweise?
  • Liegt lediglich Eigenkonsum vor?
Strafrahmen & Nebenfolgen

ErnsthafteKonsequenzen.

Der Grundtatbestand des § 29 BtMG sieht Geldstrafe oder Freiheitsstrafe vor. Bei Vorliegen einer nicht geringen Menge oder weiterer erschwerender Umstände kann sich der Strafrahmen deutlich erhöhen.

Zusätzlich drohen
  • Eintrag im Bundeszentralregister
  • Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Vermögensabschöpfung
  • Bewährungsauflagen
  • Berufsrechtliche Konsequenzen
Hinweis

Bei „nicht geringer Menge“ nach § 29a BtMG droht ein erhöhter Strafrahmen. Die korrekte Berechnung des THC-Gehalts ist daher ein zentraler Verteidigungsansatz.

Vermögensabschöpfung

Neben der Strafe kann das Gericht die Einziehung von Tatmitteln und Taterlösen anordnen. Eine frühzeitige Verteidigung kann auch hier erheblichen Einfluss nehmen.

Verteidigungsstrategie

Verteidigungsstrategieim BtMG-Verfahren.

Jeder Fall erfordert eine gesonderte Analyse. Ziel ist eine sachliche und realistische Verteidigungsstrategie — abgestimmt auf Ihre persönliche Situation und die konkrete Beweislage.

Mögliche Verteidigungsansätze
  • Angriff auf Durchsuchungsbeschluss
  • Prüfung der Verwertbarkeit sichergestellter Beweise
  • Analyse des Wirkstoffgutachtens
  • Einordnung als Eigenkonsum
  • Bestreiten gewinnorientierter Absicht
  • Verfahrenseinstellung im Ermittlungsstadium (§§ 153 ff. StPO)
  • Strafmaßoptimierung
Diskretion & Existenzschutz

KeineVorverurteilung.

Ermittlungen wegen Drogenanbaus können erhebliche Auswirkungen auf Beruf, Familie und soziale Stellung haben. Im Mittelpunkt steht der Schutz Ihrer persönlichen und beruflichen Zukunft.

01Diskrete Kommunikation
02Schutz persönlicher Daten
03Strategische Abstimmung bei parallelen Verfahren
04Ganzheitliche Betrachtung möglicher Nebenfolgen
Warum Fachanwalt für Strafrecht?
Spezialisierung

Langjährige Erfahrung im Betäubungsmittelstrafrecht — kein Allgemeinanwalt.

Berliner Praxis

Kenntnis der Ermittlungs- und Gerichtspraxis in Berlin und Brandenburg.

Technisches Verständnis

Bewertung von Wirkstoffgutachten und forensischen Untersuchungen.

Strategische Klarheit

Keine Pauschallösungen — individuelle Verteidigung auf Basis der Aktenlage.

Häufige Fragen · Drogenanbau § 29 BtMG

Ihre Fragen.Unsere Antworten.

Für eine persönliche Einschätzung stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.

030 120 593 430
Kontakt – Anwalt Drogenanbau Berlin

Früh handeln.Konsequent verteidigen.

Frühe anwaltliche Beratung erhöht die Verteidigungschancen erheblich. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt.

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