
Als Fachanwalt für Strafrecht in Berlin verteidige ich Mandanten bei Ermittlungen wegen Drogenanbaus mit klarer Strategie und präziser juristischer Einordnung.
Der Anbau von Betäubungsmitteln ist grundsätzlich strafbar, sofern keine behördliche Erlaubnis vorliegt. Entscheidend ist jedoch die rechtliche Einordnung — sie beeinflusst den gesamten Strafrahmen.
Insbesondere bei sogenannten Indoor-Plantagen oder mehreren Pflanzen wird häufig ein gewerbliches oder auf Weitergabe gerichtetes Handeln unterstellt — was nicht zwingend zutreffen muss.

Verfahren wegen Drogenanbaus beginnen häufig mit einer Durchsuchung aufgrund eines anonymen Hinweises, auffälligen Stromverbrauchs oder Ermittlungen im Umfeld.
In dieser Phase ist es entscheidend, keine Angaben zur Sache zu machen und frühzeitig Akteneinsicht zu beantragen. Vorschnelle Erklärungen können das Verfahren erheblich belasten.
Der Strafrahmen hängt maßgeblich vom Wirkstoffgehalt der Pflanzen ab. Die sogenannte „nicht geringe Menge“ wird anhand des THC-Gehalts berechnet — nicht allein anhand der Anzahl der Pflanzen.
Fehler in Gutachten oder Berechnungen können erheblichen Einfluss auf das Strafmaß haben.
Nicht die Pflanzenanzahl allein, sondern der tatsächliche THC-Gehalt entscheidet über den Strafrahmen.
Nicht jede Aufzucht von Pflanzen dient automatisch dem gewinnorientierten Handel. Die Abgrenzung zwischen Eigenanbau zum Eigenverbrauch und Handeltreiben kann den Strafrahmen erheblich verschieben.
Der Grundtatbestand des § 29 BtMG sieht Geldstrafe oder Freiheitsstrafe vor. Bei Vorliegen einer nicht geringen Menge oder weiterer erschwerender Umstände kann sich der Strafrahmen deutlich erhöhen.
Bei „nicht geringer Menge“ nach § 29a BtMG droht ein erhöhter Strafrahmen. Die korrekte Berechnung des THC-Gehalts ist daher ein zentraler Verteidigungsansatz.
Neben der Strafe kann das Gericht die Einziehung von Tatmitteln und Taterlösen anordnen. Eine frühzeitige Verteidigung kann auch hier erheblichen Einfluss nehmen.
Jeder Fall erfordert eine gesonderte Analyse. Ziel ist eine sachliche und realistische Verteidigungsstrategie — abgestimmt auf Ihre persönliche Situation und die konkrete Beweislage.
Ermittlungen wegen Drogenanbaus können erhebliche Auswirkungen auf Beruf, Familie und soziale Stellung haben. Im Mittelpunkt steht der Schutz Ihrer persönlichen und beruflichen Zukunft.
Langjährige Erfahrung im Betäubungsmittelstrafrecht — kein Allgemeinanwalt.
Kenntnis der Ermittlungs- und Gerichtspraxis in Berlin und Brandenburg.
Bewertung von Wirkstoffgutachten und forensischen Untersuchungen.
Keine Pauschallösungen — individuelle Verteidigung auf Basis der Aktenlage.
Für eine persönliche Einschätzung stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.
030 120 593 430Frühe anwaltliche Beratung erhöht die Verteidigungschancen erheblich. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt.