
Ermittlungen wegen des Besitzes oder der Verbreitung verbotener Inhalte erfordern technische und juristische Präzision. Als Fachanwalt für Strafrecht verteidige ich diskret und mit der notwendigen Sachlichkeit.
Nicht jede technische Feststellung begründet automatisch strafrechtliche Verantwortlichkeit. Eine differenzierte Analyse der Ermittlungsakte ist unerlässlich.

Hausdurchsuchungen erfolgen häufig frühzeitig im Verfahren – oft ohne vorherige Ankündigung. Formelle Fehler können erhebliche Auswirkungen auf die Verwertbarkeit von Beweismitteln haben.
Keine Angaben zur Sache ohne anwaltliche Beratung — auch nicht gegenüber der Polizei.
Neben erheblichen Strafrahmen drohen weitreichende persönliche und berufliche Auswirkungen. Eine Verteidigungsstrategie muss beide Dimensionen berücksichtigen.
Jeder Fall ist individuell. Frühes anwaltliches Eingreifen kann entscheidend für den weiteren Verlauf des Ermittlungsverfahrens sein.

Ziel ist eine rechtlich fundierte und diskrete Verteidigung – mit dem Fokus auf eine möglichst frühzeitige Verfahrenseinstellung und den Schutz persönlicher Interessen. Bei Vorwürfen nach § 184b StGB bietet die Kanzlei Spezialisierte Verteidigung bei Kinderpornografie.
Für eine persönliche und diskrete Einschätzung stehe ich jederzeit zur Verfügung.
030 120 593 430Diskrete Beratung ist in diesen Verfahren besonders wichtig. Frühes anwaltliches Handeln kann maßgeblichen Einfluss auf den Verlauf des Verfahrens haben.

Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt. Die Kommunikation mit Ihrem Anwalt unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht.