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FälleSexualstrafrecht

Vergewaltigung und Körperverletzung - Fallbericht

Teilfreispruch

3 Jahre statt 5 Jahre

SexualstrafrechtJuni 2017DNA-SpurenStrafmaßreduzierung

Im Verfahren wegen Vergewaltigung und Körperverletzung wurde durch strategische Einlassung ein Teilfreispruch erreicht und das in Aussicht gestellte Strafmaß deutlich reduziert.

Vorwurf
Vergewaltigung / Körperverletzung
Ausgangslage
5 Jahre in Aussicht
Urteil
Teilfreispruch
Strafe
3 Jahre Freiheitsstrafe

"Teilfreispruch erreicht; nachweisbare Tatkomponente blieb, Strafmaß jedoch auf 3 Jahre reduziert."

Sachverhalt

Dem Mandanten wurde vorgeworfen, zwei Frauen aufgelauert und vergewaltigt zu haben.

Im Verfahren stand damit ein hochbelastender Vorwurf mit erheblicher Straferwartung im Raum.

Entscheidend war die Trennung zwischen nachweisbaren und nicht nachweisbaren Tatkomponenten sowie eine belastbare Einlassungsstrategie.

Alle Angaben anonymisiert. Namen, Daten und Orte wurden zum Schutz des Mandanten verändert.

Verteidigung

01
Einlassung strategisch ausrichten

Die Verteidigung setzte auf eine differenzierte Einlassung, um Widersprüche und Nachweislücken in einzelnen Tatkomplexen sichtbar zu machen.

So konnte die gerichtliche Bewertung von Beginn an auf eine teilkomplexbezogene Prüfung ausgerichtet werden.

Ergebnis dieses Schritts

Grundlage für Teilfreispruch in nicht tragfähigen Tatteilen geschaffen.

02
Beweislage realistisch gewichten

Eine Vergewaltigung blieb aufgrund von DNA-Spuren nachweisbar.

Die Verteidigung fokussierte deshalb zusätzlich auf eine wirksame Strafmaßsteuerung statt auf eine unhaltbare Totalbestreitung.

Ergebnis dieses Schritts

Nachteilige Beweisposition in strafmildernde Gesamtstrategie überführt.

03
Strafmaß deutlich reduzieren

Ausgehend von einer in Aussicht gestellten Freiheitsstrafe von 5 Jahren konnte das Verfahren auf 3 Jahre begrenzt werden.

Damit wurde trotz verbleibender Verurteilung ein substanziell besseres Ergebnis erzielt.

Ergebnis dieses Schritts

Teilfreispruch plus Strafreduktion auf 3 Jahre.

Hauptverhandlung \u00b7 Beweisw\u00fcrdigung \u00b7 Juni 2017
Ergebnis

Teilfreispruch erreicht; verbleibende Verurteilung mit deutlich reduziertem Strafma\u00df.

Teilfreispruch durch differenzierte Einlassung.
DNA-Spuren belegten eine Tatkomponente.
Straferwartung von 5 Jahren auf 3 Jahre reduziert.
Verteidigungsziel „maximale Begrenzung der Sanktion“ umgesetzt.
Urteilsdaten
DeliktVergewaltigung / Körperverletzung
DatumJuni 2017
UrteilTeilfreispruch
Strafe3 Jahre Freiheitsstrafe
BeweisDNA-Spuren
Rechtsgrundlage
§ 177 StGB§ 223 StGB§ 46 StGB§ 261 StPO
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