
Teilfreispruch
3 Jahre statt 5 Jahre
Im Verfahren wegen Vergewaltigung und Körperverletzung wurde durch strategische Einlassung ein Teilfreispruch erreicht und das in Aussicht gestellte Strafmaß deutlich reduziert.
"Teilfreispruch erreicht; nachweisbare Tatkomponente blieb, Strafmaß jedoch auf 3 Jahre reduziert."
Dem Mandanten wurde vorgeworfen, zwei Frauen aufgelauert und vergewaltigt zu haben.
Im Verfahren stand damit ein hochbelastender Vorwurf mit erheblicher Straferwartung im Raum.
Entscheidend war die Trennung zwischen nachweisbaren und nicht nachweisbaren Tatkomponenten sowie eine belastbare Einlassungsstrategie.
Die Verteidigung setzte auf eine differenzierte Einlassung, um Widersprüche und Nachweislücken in einzelnen Tatkomplexen sichtbar zu machen.
So konnte die gerichtliche Bewertung von Beginn an auf eine teilkomplexbezogene Prüfung ausgerichtet werden.
Grundlage für Teilfreispruch in nicht tragfähigen Tatteilen geschaffen.
Eine Vergewaltigung blieb aufgrund von DNA-Spuren nachweisbar.
Die Verteidigung fokussierte deshalb zusätzlich auf eine wirksame Strafmaßsteuerung statt auf eine unhaltbare Totalbestreitung.
Nachteilige Beweisposition in strafmildernde Gesamtstrategie überführt.
Ausgehend von einer in Aussicht gestellten Freiheitsstrafe von 5 Jahren konnte das Verfahren auf 3 Jahre begrenzt werden.
Damit wurde trotz verbleibender Verurteilung ein substanziell besseres Ergebnis erzielt.
Teilfreispruch plus Strafreduktion auf 3 Jahre.
