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FälleVerkehrsrecht

Blitzer auf der Stadtautobahn - Fallbericht

Einstellung nach

§ 47 OWiG

VerkehrsrechtBerlin StadtautobahnMärz 2017Einstellung

Nach Geschwindigkeitsmessung auf der Berliner Stadtautobahn wurde das Verfahren nach Akteneinsicht und gezieltem Schriftsatz zur Fotoidentifizierung eingestellt.

Vorwurf
Geschwindigkeitsverstoß
Verfahren
OWi-Verfahren
Ort
Berliner Stadtautobahn
Ergebnis
Einstellung

"Verfahren nach § 47 OWiG eingestellt — der Mandant konnte weiter fahren."

Sachverhalt

Zum Verteidigungsalltag im Verkehrsrecht gehören neben Strafverfahren auch Ordnungswidrigkeiten. Der Mandant wurde auf der Berliner Stadtautobahn mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt.

Der Vorwurf stützte sich im Kern auf das Messfoto und die daraus abgeleitete Fahreridentifizierung.

Entscheidend war daher eine frühe Akteneinsicht mit Fokus auf Bildqualität, Zuordnung und prozessual verwertbare Identifizierungsmerkmale.

Alle Angaben anonymisiert. Namen, Daten und Orte wurden zum Schutz des Mandanten verändert.

Verteidigung

01
Akteneinsicht konsequent nutzen

Nach Zugang des Vorwurfs wurde vollständige Akteneinsicht beantragt, um Messunterlagen und Fotodokumentation belastbar zu prüfen.

So ließ sich früh erkennen, welche Punkte für die Fahreridentifizierung angreifbar waren.

Ergebnis dieses Schritts

Beweisansatz auf Identifizierungsfrage eingegrenzt.

02
Schriftsatz zur Fotoidentifizierung

Die Verteidigung stellte die Fotoidentifizierung in einem gezielten Schriftsatz in den Mittelpunkt.

Damit wurde die Tragfähigkeit des zentralen Zuordnungsbeweises substanziell in Frage gestellt.

Ergebnis dieses Schritts

Belastungskern verfahrensrelevant geschwächt.

03
Einstellung erreichen

Auf Grundlage der vorgetragenen Einwände wurde das Verfahren nicht weiter betrieben.

Die zuständige Stelle stellte das OWi-Verfahren gemäß § 47 OWiG ein.

Ergebnis dieses Schritts

Verfahren beendet; Mandant kann weiter fahren.

Berlin Stadtautobahn \u00b7 OWi-Verfahren \u00b7 M\u00e4rz 2017
Ergebnis

Einstellung des Blitzerverfahrens nach \u00a7 47 OWiG.

Akteneinsicht mit Fokus auf Identifizierungsbeweis durchgeführt.
Schriftsatz zur Fotozuordnung prozessual tragfähig eingebracht.
OWi-Verfahren eingestellt, keine weitere Verfolgung.
Mandant behielt seine Fahrmöglichkeit ohne weitere Sanktion.
Urteilsdaten
VorwurfÜberschreitung der Höchstgeschwindigkeit
BehördeBußgeldstelle Berlin
DatumMärz 2017
AusgangEinstellung
Norm§ 47 OWiG
Rechtsgrundlage
§ 47 OWiG§ 46 OWiG§ 71 OWiG
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