
Fahrerlaubnis erhalten
trotz Amphetaminbefund
Nach positivem Amphetamintest in einer Verkehrskontrolle drohte die Entziehung der Fahrerlaubnis. Durch gezielten Schriftsatz wurde eine Lösung mit Kontrollauflagen erreicht.
"Fahrerlaubnis nicht entzogen — gegen Auflage von zwei Urinkontrollen."
Der Mandant war leidenschaftlicher Sportler und nahm verschiedene Mittel ein. Bei einer Verkehrskontrolle in Berlin-Tiergarten wurde ein positiver Befund auf Amphetamine festgestellt.
Daraufhin sollte die Fahrerlaubnis entzogen werden. Die behördliche Bewertungslage war auf eine negative Eignungsprognose ausgerichtet.
Im Zentrum der Verteidigung stand die sachliche Aufarbeitung der Konstellation und eine rechtlich tragfähige Alternativlösung gegen Entziehung.
Die Ausgangslage wurde detailliert aufgearbeitet, um Konsumkontext, Einwirkdauer und behördliche Schlussfolgerungen präzise einzuordnen.
Dadurch konnte die Verteidigung eine belastbare Argumentationsbasis jenseits pauschaler Prognosen herstellen.
Ausgangsbefund differenziert und verfahrensfest eingeordnet.
Nach vertiefter Recherche wurde ein strukturierter Schriftsatz erstellt, der die Entziehungsentscheidung in dieser Konstellation rechtlich angreifbar machte.
Die Behörde wurde auf eine kontrollbasierte Auflagenlösung statt sofortiger Entziehung ausgerichtet.
Behördliche Entscheidungslinie zugunsten des Mandanten verschoben.
Im Ergebnis akzeptierte die Führerscheinbehörde zwei Urinkontrollen als milderes Mittel.
So konnte die Fahrerlaubnis trotz anfänglich drohender Entziehung erhalten bleiben.
Fahrerlaubnis blieb bestehen; Auflage: zwei Urinkontrollen.
