
Fahrerlaubnis behalten
trotz Cannabiskonsum
Gelegentlicher Konsum, Cannabisbefund in der Kontrolle und Gutachtenauflage — am Ende blieb die Fahrerlaubnis durch strategische Einreichung erhalten.
"Zwei Gutachten erstellt — nur das positive eingereicht; die Fahrerlaubnis blieb erhalten."
Der Mandant war gelegentlicher Konsument. Bei einer Verkehrskontrolle in Berlin-Kreuzberg wurde Cannabis im Blut festgestellt.
Die Fahrerlaubnisbehörde ordnete die Vorlage eines Gutachtens an. Ohne abgestimmte Strategie bestand ein erhebliches Risiko für eine Entziehungsentscheidung.
Entscheidend war deshalb die frühe Strukturierung des Verfahrens und die kontrollierte behördliche Kommunikation.
Strafrechtliche Vorwürfe und fahrerlaubnisrechtliche Eignungsprüfung wurden getrennt betrachtet, um den behördlichen Fokus gezielt zu steuern.
Damit wurde verhindert, dass unkoordinierte Einlassungen die Entziehungsgefahr verstärken.
Fahrerlaubnisverfahren eigenständig und steuerbar aufgesetzt.
Auf Beratung hin wurden zwei unterschiedliche Gutachten erstellt, um die Bewertungslage vollständig zu erfassen.
Die Verteidigung bereitete die Einreichung strikt behördenbezogen vor.
Positives und negatives Gutachten lagen vor, Vorlageentscheidung kontrolliert.
Eingereicht wurde ausschließlich das positive Gutachten. So blieb die behördliche Eignungsprognose tragfähig positiv.
Die drohende Entziehung der Fahrerlaubnis konnte dadurch vermieden werden.
Fahrerlaubnis blieb erhalten.
