Betrug
Der Betrugstatbestand erfasst Täuschung, Irrtum, Vermögensverfügung und Vermögensschaden; der Versuch ist strafbar.
Rechtsgrundlage: § 263 StGB
Der Grundtatbestand wird in der Praxis häufig durch besonders schwere Fallkonstellationen überlagert. Zentral bleibt stets die lückenlose Kette der Tatbestandsmerkmale.
Im Grundtatbestand reicht der Strafrahmen bis zu Freiheitsstrafe oder Geldstrafe; bei schweren Konstellationen steigt das Risiko deutlich.
Typisch sind Vorwürfe aus Vertrags- und Zahlungssituationen, in denen zivilrechtlicher Konflikt und strafrechtliche Einordnung eng nebeneinander liegen.
Angriffsachsen sind Schadensberechnung und Saldo, Irrtum und Verfügung, Vorsatzfragen sowie die Dokumenten- und Kommunikationslage.
Nicht jeder Leistungsstreit ist Betrug; die Tatbestandskette muss vollständig nachweisbar sein.
Zur Vertiefung: die Wissenseite /wissen/wirtschaftsstrafrecht/betrug-263-stgb und die Kategorie Wirtschaftsstrafrecht.
Nein. Zivilrechtliche Konflikte sind nicht automatisch Strafrecht.
Weil ohne wirtschaftlichen Nachteil der Tatbestand regelmäßig nicht vollständig ist.
Ja, sie strukturiert die gesamte Verteidigung.
Ja, der Versuch ist bei § 263 StGB strafbar.
§ 263 StGB wird in der Praxis über die saubere Prüfung jedes Tatbestandsmerkmals entschieden.