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FälleBtMG

BtM-Handel mit Waffen - Fallbericht

1 Jahr 10 Monate

Bewährung trotz Waffenvorwurf

BtMG · § 30aLandgericht BerlinMai 2023Bewährung

Bewaffneter BtM-Handelsvorwurf, Haftbefehl wegen Fluchtgefahr und Untersuchungshaft — am Ende eine bewährungsfähige Lösung.

Vorwurf
§ 30a BtMG Abs. 2
Verfahren
Hauptverhandlung
Ausgangslage
Untersuchungshaft
Strafe
1 J. 10 M.

"Haftbefehl außer Vollzug, Milderungsgründe durchgesetzt — Vollstreckung zur Bewährung."

Sachverhalt

Nach einer Wohnungsdurchsuchung wurden diverse Waffen, Cannabis in nicht geringer Menge (19,5 g THC), Waagen, Tütchen und Pyrotechnik sichergestellt.

Dem Mandanten wurde vorgeworfen, unerlaubt mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Handel getrieben und dabei eine Schusswaffe sowie weitere Gegenstände mitgeführt zu haben. Gegen den Mitangeklagten D. lief ein Beihilfevorwurf.

Zusätzlich stand ein Haftbefehl wegen Fluchtgefahr im Raum. Bei der Festnahme wurde weiteres Cannabis aufgefunden, jedoch unterhalb der Grenze zur nicht geringen Menge.

Alle Angaben anonymisiert. Namen, Daten und Orte wurden zum Schutz des Mandanten verändert.

Verteidigung

01
Haftprüfung neu aufsetzen

Die Verteidigung beantragte einen neuen Haftprüfungstermin mit Fokus auf Verhältnismäßigkeit und Auflagenlösungen.

Durch strukturierte Darstellung der Bindungen und Verfahrenskooperation wurde die weitere Inhaftierung angegriffen.

Ergebnis dieses Schritts

Mandant auf Antrag vom weiteren Vollzug der Untersuchungshaft verschont.

02
Milderungsgründe priorisieren

Im Hauptverfahren wurden die zentralen Milderungsfaktoren gebündelt vorgetragen: nur geringfügige Überschreitung der THC-Schwelle, nicht griffbereite bzw. defekte Waffen, eigene Abhängigkeit, schulische Stabilität und Geständnis.

Die Verteidigungsstrategie zielte darauf, den Fall aus der Maximalwirkung des Tatvorwurfs in eine bewährungsfähige Bewertung zu überführen.

Ergebnis dieses Schritts

Gerichtliche Gewichtung der Milderungsgründe zugunsten einer Aussetzungsentscheidung.

03
Taktische Verfahrensentscheidung

Im Verteidigergespräch ergaben sich Einwände zur Zeugenzuordnung. Prozessual wurde dennoch nicht vom Geständnis abgerückt.

Ausschlaggebend war die Abwägung, die erreichte Bewährungsperspektive nicht durch einen Strategiewechsel zu gefährden.

Ergebnis dieses Schritts

Verteidigungsziel „Keine Haft, Bewährungsstrafe“ blieb prozessstabil erreichbar.

Landgericht Berlin · Hauptverhandlung · Mai 2023
Ergebnis

1 Jahr und 10 Monate, Vollstreckung zur Bewährung.

Keine weitere Untersuchungshaft nach neuer Haftprüfung.
Bewährungslösung trotz bewaffnetem BtM-Handelsvorwurf erzielt.
Milderungsgründe im Urteil tragend berücksichtigt.
Strategisches Hauptziel „Keine Haft“ umgesetzt.
Urteilsdaten
Vorwurf§ 30a BtMG
GerichtLandgericht Berlin
DatumMai 2023
Strafe1 J. 10 M.
VollzugBewährung
Rechtsgrundlage
§ 30a BtMG§ 29 BtMG§ 27 StGB§ 56 StGB
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