
1 Jahr 10 Monate
Bewährung trotz Waffenvorwurf
Bewaffneter BtM-Handelsvorwurf, Haftbefehl wegen Fluchtgefahr und Untersuchungshaft — am Ende eine bewährungsfähige Lösung.
"Haftbefehl außer Vollzug, Milderungsgründe durchgesetzt — Vollstreckung zur Bewährung."
Nach einer Wohnungsdurchsuchung wurden diverse Waffen, Cannabis in nicht geringer Menge (19,5 g THC), Waagen, Tütchen und Pyrotechnik sichergestellt.
Dem Mandanten wurde vorgeworfen, unerlaubt mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Handel getrieben und dabei eine Schusswaffe sowie weitere Gegenstände mitgeführt zu haben. Gegen den Mitangeklagten D. lief ein Beihilfevorwurf.
Zusätzlich stand ein Haftbefehl wegen Fluchtgefahr im Raum. Bei der Festnahme wurde weiteres Cannabis aufgefunden, jedoch unterhalb der Grenze zur nicht geringen Menge.
Die Verteidigung beantragte einen neuen Haftprüfungstermin mit Fokus auf Verhältnismäßigkeit und Auflagenlösungen.
Durch strukturierte Darstellung der Bindungen und Verfahrenskooperation wurde die weitere Inhaftierung angegriffen.
Mandant auf Antrag vom weiteren Vollzug der Untersuchungshaft verschont.
Im Hauptverfahren wurden die zentralen Milderungsfaktoren gebündelt vorgetragen: nur geringfügige Überschreitung der THC-Schwelle, nicht griffbereite bzw. defekte Waffen, eigene Abhängigkeit, schulische Stabilität und Geständnis.
Die Verteidigungsstrategie zielte darauf, den Fall aus der Maximalwirkung des Tatvorwurfs in eine bewährungsfähige Bewertung zu überführen.
Gerichtliche Gewichtung der Milderungsgründe zugunsten einer Aussetzungsentscheidung.
Im Verteidigergespräch ergaben sich Einwände zur Zeugenzuordnung. Prozessual wurde dennoch nicht vom Geständnis abgerückt.
Ausschlaggebend war die Abwägung, die erreichte Bewährungsperspektive nicht durch einen Strategiewechsel zu gefährden.
Verteidigungsziel „Keine Haft, Bewährungsstrafe“ blieb prozessstabil erreichbar.
