
1 Jahr 10 Monate
Bewährung statt Haft
Anstiftung zur Einfuhr, unerlaubter Handel, Untersuchungshaft — und am Ende eine Bewährungsstrafe.
"Anstiftung wurde zu Beihilfe umqualifiziert — Fall 3 vollständig aus der Anklage gestrichen."
Der Mandant wurde zunächst beschuldigt, durch drei selbstständige Handlungen zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge angestiftet zu haben.
Zusätzlich wurden zwei Fälle des unerlaubten Handeltreibens in nicht geringer Menge vorgeworfen. Im Kern stand die Behauptung, der Mandant habe die Fahrt nach Rotterdam zum Erwerb von Heroin initiiert.
Im weiteren Verlauf ging es prozessual vor allem um die Frage, welche Einordnung der Beteiligungsform tragfähig ist und welche Teile des Verfahrens einer belastbaren Verurteilung standhalten.
Die Verteidigung beantragte umgehend einen Haftprüfungstermin und stellte die Voraussetzungen der Fortdauer der Untersuchungshaft in den Mittelpunkt.
Nach Terminierung und Verhandlung konnte eine Verschonung vom weiteren Vollzug gegen Auflagen erreicht werden.
Sofortige Haftentlassung gegen Auflagen im laufenden Verfahren.
In den Gesprächen mit Staatsanwaltschaft und Gericht wurde die rechtliche Einordnung der Beteiligungsform strukturiert angegriffen.
Statt Anstiftung konnte eine Einordnung als Beihilfe verhandelt werden, was den Strafrahmen entscheidend beeinflusste.
Umstellung von Anstiftung auf Beihilfe als zentrale Weichenstellung.
Parallel wurde die Beweislage zu einzelnen Tatkomplexen differenziert aufgearbeitet und mengenbezogen hinterfragt.
Dadurch konnten ein Tatkomplex vollständig und weitere Vorwürfe teilweise aus der Anklage reduziert werden.
Fall 3 entfiel vollständig, Fall 2 mit reduzierter Menge in die Hauptverhandlung.
