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FälleBtMG

Einfuhr von Betäubungsmitteln - Fallbericht

1 Jahr 10 Monate

Bewährung statt Haft

BtMG · § 30aLandgericht BerlinMai 2023Bewährung

Anstiftung zur Einfuhr, unerlaubter Handel, Untersuchungshaft — und am Ende eine Bewährungsstrafe.

Vorwurf
§ 30a BtMG
Verfahren
Hauptverhandlung
Gericht
Landgericht Berlin
Ergebnis
Bewährung

"Anstiftung wurde zu Beihilfe umqualifiziert — Fall 3 vollständig aus der Anklage gestrichen."

Sachverhalt

Der Mandant wurde zunächst beschuldigt, durch drei selbstständige Handlungen zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge angestiftet zu haben.

Zusätzlich wurden zwei Fälle des unerlaubten Handeltreibens in nicht geringer Menge vorgeworfen. Im Kern stand die Behauptung, der Mandant habe die Fahrt nach Rotterdam zum Erwerb von Heroin initiiert.

Im weiteren Verlauf ging es prozessual vor allem um die Frage, welche Einordnung der Beteiligungsform tragfähig ist und welche Teile des Verfahrens einer belastbaren Verurteilung standhalten.

Alle Angaben anonymisiert. Namen, Daten und Orte wurden zum Schutz des Mandanten verändert.

Verteidigung

01
Haftprüfung und Verschonung

Die Verteidigung beantragte umgehend einen Haftprüfungstermin und stellte die Voraussetzungen der Fortdauer der Untersuchungshaft in den Mittelpunkt.

Nach Terminierung und Verhandlung konnte eine Verschonung vom weiteren Vollzug gegen Auflagen erreicht werden.

Ergebnis dieses Schritts

Sofortige Haftentlassung gegen Auflagen im laufenden Verfahren.

02
Neuqualifizierung des Vorwurfs

In den Gesprächen mit Staatsanwaltschaft und Gericht wurde die rechtliche Einordnung der Beteiligungsform strukturiert angegriffen.

Statt Anstiftung konnte eine Einordnung als Beihilfe verhandelt werden, was den Strafrahmen entscheidend beeinflusste.

Ergebnis dieses Schritts

Umstellung von Anstiftung auf Beihilfe als zentrale Weichenstellung.

03
Reduktion der Anklagepunkte

Parallel wurde die Beweislage zu einzelnen Tatkomplexen differenziert aufgearbeitet und mengenbezogen hinterfragt.

Dadurch konnten ein Tatkomplex vollständig und weitere Vorwürfe teilweise aus der Anklage reduziert werden.

Ergebnis dieses Schritts

Fall 3 entfiel vollständig, Fall 2 mit reduzierter Menge in die Hauptverhandlung.

Landgericht Berlin · Strafkammer · Mai 2023
Ergebnis

Verurteilung zu 1 Jahr und 10 Monaten, Aussetzung zur Bewährung.

Anklage nur noch in zwei Fällen zur Entscheidung gestellt.
Beteiligungsform im Kernvorwurf zugunsten der Verteidigung geändert.
Dritter Tatkomplex nicht mehr Gegenstand der Verurteilung.
Verteidigungsziel „Keine weitere Haft, Bewährungslösung“ umgesetzt.
Urteilsdaten
Vorwurf§ 30a BtMG
GerichtLandgericht Berlin
DatumMai 2023
Strafe1 J. 10 M.
VollzugBewährung
Rechtsgrundlage
§ 30a BtMG§ 29 BtMG§ 27 StGB§ 56 StGB
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