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FälleBtMG

Handeltreiben mit Amphetaminen - Fallbericht

Geldstrafe

statt Freiheitsstrafe

BtMG · AmphetamineBerlin-LichtenbergMai 2017Amtsgericht

Festnahme an einem szenebekannten Umschlagsort mit nicht unerheblicher Menge Amphetamin — im Ergebnis Geldstrafe statt Freiheitsstrafe.

Vorwurf
Handeltreiben mit Amphetaminen
Ort
Berlin-Lichtenberg
Gericht
Amtsgericht
Ergebnis
Geldstrafe

"Durch Verhandlungsstrategie konnte eine Geldstrafe anstelle einer Freiheitsstrafe erzielt werden."

Sachverhalt

Der Mandant wurde in Berlin-Lichtenberg an einem szenebekannten Umschlagsort mit einer nicht unerheblichen Menge an Amphetaminen aufgegriffen.

Gegenstand des Verfahrens war ein BtMG-Vorwurf wegen Handeltreibens. In der Hauptverhandlung stand insbesondere die strafrechtliche Einordnung der Menge und die Strafzumessung im Vordergrund.

Im Verfahrensverlauf zeigte sich, dass durch eine konsequente Verhandlungsführung eine deutlich mildere Sanktion als eine Freiheitsstrafe erreichbar war.

Alle Angaben anonymisiert. Namen, Daten und Orte wurden zum Schutz des Mandanten verändert.

Verteidigung

01
Strafmaßfokus früh setzen

Die Verteidigung legte den Schwerpunkt frühzeitig auf die konkrete Strafzumessung und die Einordnung der Gesamtumstände.

Dadurch wurde der Verfahrensrahmen auf ein realistisches, milderes Ergebnis ausgerichtet.

Ergebnis dieses Schritts

Ausgangspunkt für eine Sanktion unterhalb der Freiheitsstrafe geschaffen.

02
Verhandlungstaktik in der Hauptverhandlung

Im Termin wurde die Linie konsequent auf Verhältnismäßigkeit und konkrete Tagessatzlösung ausgerichtet.

Die gerichtliche Entscheidungsgrundlage wurde auf eine geldstrafenfähige Bewertung verdichtet.

Ergebnis dieses Schritts

Geldstrafe als tragfähige gerichtliche Lösung verankert.

03
Urteilsziel sichern

Entscheidend war, den Übergang zu einer Freiheitsstrafe zu vermeiden und das Ergebnis bis zur Entscheidung stabil zu halten.

So konnte das Verfahren mit einer Sanktion abgeschlossen werden, die deutlich unterhalb der ursprünglichen Risikoprognose lag.

Ergebnis dieses Schritts

Geldstrafe statt Freiheitsstrafe rechtskräftig erreicht.

Berlin-Lichtenberg \u00b7 Amtsgericht \u00b7 Mai 2017
Ergebnis

Abschluss mit Geldstrafe \u2014 keine Freiheitsstrafe.

Vorwurf wegen Handeltreibens mit Amphetaminen im Amtsgerichtsverfahren verhandelt.
Durch gezielte Verhandlungsführung auf Geldstrafe begrenzt.
Verteidigungsziel „keine Freiheitsstrafe“ umgesetzt.
Sicherstellung des aufgefundenen BtM blieb selbstverständlich bestehen.
Urteilsdaten
VorwurfBtMG · Handeltreiben
GerichtAmtsgericht Berlin
DatumMai 2017
StrafeGeldstrafe
VollzugKeine Freiheitsstrafe
Rechtsgrundlage
§ 29 BtMG§ 46 StGB§ 40 StGB
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