
Geldstrafe
statt Freiheitsstrafe
Festnahme an einem szenebekannten Umschlagsort mit nicht unerheblicher Menge Amphetamin — im Ergebnis Geldstrafe statt Freiheitsstrafe.
"Durch Verhandlungsstrategie konnte eine Geldstrafe anstelle einer Freiheitsstrafe erzielt werden."
Der Mandant wurde in Berlin-Lichtenberg an einem szenebekannten Umschlagsort mit einer nicht unerheblichen Menge an Amphetaminen aufgegriffen.
Gegenstand des Verfahrens war ein BtMG-Vorwurf wegen Handeltreibens. In der Hauptverhandlung stand insbesondere die strafrechtliche Einordnung der Menge und die Strafzumessung im Vordergrund.
Im Verfahrensverlauf zeigte sich, dass durch eine konsequente Verhandlungsführung eine deutlich mildere Sanktion als eine Freiheitsstrafe erreichbar war.
Die Verteidigung legte den Schwerpunkt frühzeitig auf die konkrete Strafzumessung und die Einordnung der Gesamtumstände.
Dadurch wurde der Verfahrensrahmen auf ein realistisches, milderes Ergebnis ausgerichtet.
Ausgangspunkt für eine Sanktion unterhalb der Freiheitsstrafe geschaffen.
Im Termin wurde die Linie konsequent auf Verhältnismäßigkeit und konkrete Tagessatzlösung ausgerichtet.
Die gerichtliche Entscheidungsgrundlage wurde auf eine geldstrafenfähige Bewertung verdichtet.
Geldstrafe als tragfähige gerichtliche Lösung verankert.
Entscheidend war, den Übergang zu einer Freiheitsstrafe zu vermeiden und das Ergebnis bis zur Entscheidung stabil zu halten.
So konnte das Verfahren mit einer Sanktion abgeschlossen werden, die deutlich unterhalb der ursprünglichen Risikoprognose lag.
Geldstrafe statt Freiheitsstrafe rechtskräftig erreicht.
