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Fallbild: Verfahren wegen § 29a BtMG - Fallbericht
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Verfahren wegen § 29a BtMG - Fallbericht

Bewährung statt Haft

bei rund 1 kg Cannabis

BtMG · § 29aStrafgerichtMärz 2026Bewährung

Wohnungsdurchsuchung, Sicherstellung von etwa einem Kilogramm Cannabis und der Vorwurf des Besitzes in nicht geringer Menge - im Ergebnis Freiheitsstrafe mit Aussetzung zur Bewährung.

Vorwurf
§ 29a BtMG
Menge
ca. 1 kg Cannabis
Ausgangslage
Freiheitsstrafe im Raum
Ergebnis
Bewährung

"Das Gericht setzte die Freiheitsstrafe zur Bewährung aus - trotz nicht geringer Menge und erheblichem Haftdruck."

Sachverhalt

Der Mandant, Mitte zwanzig und strafrechtlich bislang kaum in Erscheinung getreten, kam nach der Durchsuchung seiner Wohnung mit erheblicher Sorge vor einer sofortigen Inhaftierung in die Verteidigung.

Bei der Maßnahme stellte die Polizei rund ein Kilogramm Cannabis sicher. Die Staatsanwaltschaft erhob daraufhin den Vorwurf des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gemäß § 29a BtMG.

Aus Verteidigungssicht war früh entscheidend, den Fall nicht als Teil eines größeren organisierten Handels erscheinen zu lassen, sondern die persönliche Situation, die fehlende einschlägige Vorbelastung und die günstige Sozialprognose in den Mittelpunkt zu rücken.

Alle Angaben anonymisiert. Namen, Daten und Orte wurden zum Schutz des Mandanten verändert.

Verteidigung

01
Persönliche Stabilität belastbar aufbauen

Für die Hauptverhandlung wurde die berufliche und soziale Einbindung des Mandanten strukturiert herausgearbeitet: feste Arbeitsstelle, tragfähiges Umfeld und keine einschlägigen Vorstrafen.

Diese Umstände wurden nicht nur beiläufig erwähnt, sondern als tragender Prognosefaktor für eine Aussetzung zur Bewährung aufbereitet.

Ergebnis dieses Schritts

Positive Sozialprognose als zentrales Verteidigungsfundament etabliert.

02
Tatbild vom organisierten Handel abgrenzen

Die Verteidigung stellte klar, dass die aufgefundene Menge nicht Ausdruck eines größeren, professionell organisierten Vertriebssystems war.

Stattdessen wurde der Sachverhalt als unüberlegter, kurzfristiger Versuch eingeordnet, sich finanziell etwas dazuzuverdienen - ohne belastbare Einbindung in weitergehende Handelsstrukturen.

Ergebnis dieses Schritts

Tatgewicht im Rahmen der Strafzumessung spürbar relativiert.

03
Geständnis und Bewährungsfähigkeit konsequent zusammenführen

In der Hauptverhandlung trat der Mandant kooperativ auf, übernahm Verantwortung und ließ erkennen, dass er die Folgen seines Verhaltens verstanden hatte.

Im Plädoyer wurde darauf aufgebaut, dass gerade die vorhandene berufliche und persönliche Stabilität nicht durch sofortigen Strafvollzug zerstört werden sollte, sondern die Grundlage für künftige Straffreiheit bildet.

Ergebnis dieses Schritts

Gericht folgte der Linie einer bewährungsfähigen Freiheitsstrafe.

Fallbild – Strafgericht · Hauptverhandlung · März 2026
Strafgericht · Hauptverhandlung · März 2026
Ergebnis

Freiheitsstrafe mit Aussetzung zur Bewährung statt sofortiger Inhaftierung.

Nicht geringe Menge nach § 29a BtMG stand außer Frage, dennoch blieb der Strafvollzug ausgesetzt.
Persönliche Stabilität und günstige Sozialprognose wurden vom Gericht ausdrücklich als tragend bewertet.
Kooperatives Prozessverhalten und Verantwortungsübernahme wirkten sich strafmildernd aus.
Verteidigungsziel „Bewährung statt Haft“ erreicht.
Urteilsdaten
Vorwurf§ 29a BtMG
GerichtStrafgericht
DatumMärz 2026
TatvorwurfBesitz in nicht geringer Menge
ErgebnisFreiheitsstrafe auf Bewährung
Rechtsgrundlage
§ 29a BtMG§ 46 StGB§ 56 StGB
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