
Bewährung statt Haft
bei rund 1 kg Cannabis
Wohnungsdurchsuchung, Sicherstellung von etwa einem Kilogramm Cannabis und der Vorwurf des Besitzes in nicht geringer Menge - im Ergebnis Freiheitsstrafe mit Aussetzung zur Bewährung.
"Das Gericht setzte die Freiheitsstrafe zur Bewährung aus - trotz nicht geringer Menge und erheblichem Haftdruck."
Der Mandant, Mitte zwanzig und strafrechtlich bislang kaum in Erscheinung getreten, kam nach der Durchsuchung seiner Wohnung mit erheblicher Sorge vor einer sofortigen Inhaftierung in die Verteidigung.
Bei der Maßnahme stellte die Polizei rund ein Kilogramm Cannabis sicher. Die Staatsanwaltschaft erhob daraufhin den Vorwurf des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gemäß § 29a BtMG.
Aus Verteidigungssicht war früh entscheidend, den Fall nicht als Teil eines größeren organisierten Handels erscheinen zu lassen, sondern die persönliche Situation, die fehlende einschlägige Vorbelastung und die günstige Sozialprognose in den Mittelpunkt zu rücken.
Für die Hauptverhandlung wurde die berufliche und soziale Einbindung des Mandanten strukturiert herausgearbeitet: feste Arbeitsstelle, tragfähiges Umfeld und keine einschlägigen Vorstrafen.
Diese Umstände wurden nicht nur beiläufig erwähnt, sondern als tragender Prognosefaktor für eine Aussetzung zur Bewährung aufbereitet.
Positive Sozialprognose als zentrales Verteidigungsfundament etabliert.
Die Verteidigung stellte klar, dass die aufgefundene Menge nicht Ausdruck eines größeren, professionell organisierten Vertriebssystems war.
Stattdessen wurde der Sachverhalt als unüberlegter, kurzfristiger Versuch eingeordnet, sich finanziell etwas dazuzuverdienen - ohne belastbare Einbindung in weitergehende Handelsstrukturen.
Tatgewicht im Rahmen der Strafzumessung spürbar relativiert.
In der Hauptverhandlung trat der Mandant kooperativ auf, übernahm Verantwortung und ließ erkennen, dass er die Folgen seines Verhaltens verstanden hatte.
Im Plädoyer wurde darauf aufgebaut, dass gerade die vorhandene berufliche und persönliche Stabilität nicht durch sofortigen Strafvollzug zerstört werden sollte, sondern die Grundlage für künftige Straffreiheit bildet.
Gericht folgte der Linie einer bewährungsfähigen Freiheitsstrafe.
