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Verstoß gegen das BtMG in Lichtenberg - Fallbericht

9 Monate

Bewährung in Lichtenberg

BtMG · § 29aBerlin-LichtenbergMärz 2017Bewährung

Kontrollfund plus Wohnungsdurchsuchung, dazu zwei Parallelverfahren — Ergebnis: 9 Monate auf Bewährung und Einstellungen nach § 154 StPO.

Vorwurf
§ 29a BtMG
Ort
Berlin-Lichtenberg
Strafe
9 Monate
Vollzug
Bewährung

"9 Monate auf Bewährung — alle Parallelverfahren am Ende gemäß § 154 StPO eingestellt."

Sachverhalt

Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle in Berlin-Lichtenberg wurden im Rucksack des Mandanten 243,96 g Marihuana mit 33,09 g THC festgestellt.

Bei der anschließenden Wohnungsdurchsuchung wurden weitere 80,37 g Marihuana mit 10,86 g THC gefunden. Angeklagt wurde unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge.

Parallel liefen ein Verfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder wegen BtM-Handels sowie ein Verfahren wegen Bestechung. Die Einstellung des Parallelverfahrens wurde zunächst nur bei einer Straferwartung von 1,5 Jahren in Aussicht gestellt.

Alle Angaben anonymisiert. Namen, Daten und Orte wurden zum Schutz des Mandanten verändert.

Verteidigung

01
Parallelverfahren strategisch verbinden

Die Verteidigung behandelte das Hauptverfahren nicht isoliert, sondern als Teil einer Gesamtbelastung aus mehreren Aktenlagen.

Dadurch konnte früh eine konsistente Linie für Strafmaß und Verfahrensökonomie aufgebaut werden.

Ergebnis dieses Schritts

Verteidigungsstrategie auf Gesamtfolgen statt Einzelsicht ausgerichtet.

02
Konkreten Strafantrag früh fixieren

Anstelle einer offenen Straferwartung wurde ein klarer Antrag auf eine geringe Freiheitsstrafe mit Aussetzung zur Bewährung gestellt.

Die Linie blieb trotz Druck aus den Parallelverfahren stabil und nachvollziehbar.

Ergebnis dieses Schritts

Gericht folgte dem Antrag mit 9 Monaten auf Bewährung.

03
Einstellungen nach § 154 StPO durchsetzen

Nach der Entscheidung im Hauptverfahren wurde auf Grundlage der erreichten Strafzumessung die Einstellung der weiteren Verfahren weiterverfolgt.

Damit wurde eine zusätzliche Verfahrenslast für den Mandanten vermieden.

Ergebnis dieses Schritts

Alle weiteren Verfahren am Ende gemäß § 154 StPO eingestellt.

Berlin-Lichtenberg \u00b7 Hauptverhandlung \u00b7 M\u00e4rz 2017
Ergebnis

9 Monate Freiheitsstrafe mit Bew\u00e4hrung; Parallelverfahren eingestellt.

Trotz anfänglich höherer Erwartung im Parallelstrang geringe Bewährungslösung erreicht.
Gericht entschied auf Basis des konkreten Verteidigungsantrags.
Alle weiteren Verfahren gemäß § 154 StPO eingestellt.
Verteidigungsziel „geringe Freiheitsstrafe auf Bewährung“ umgesetzt.
Urteilsdaten
Vorwurf§ 29a BtMG
GerichtAmtsgericht Berlin
DatumMärz 2017
Strafe9 Monate
VollzugBewährung
Rechtsgrundlage
§ 29a BtMG§ 154 StPO§ 46 StGB§ 56 StGB
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