
9 Monate
Bewährung in Lichtenberg
Kontrollfund plus Wohnungsdurchsuchung, dazu zwei Parallelverfahren — Ergebnis: 9 Monate auf Bewährung und Einstellungen nach § 154 StPO.
"9 Monate auf Bewährung — alle Parallelverfahren am Ende gemäß § 154 StPO eingestellt."
Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle in Berlin-Lichtenberg wurden im Rucksack des Mandanten 243,96 g Marihuana mit 33,09 g THC festgestellt.
Bei der anschließenden Wohnungsdurchsuchung wurden weitere 80,37 g Marihuana mit 10,86 g THC gefunden. Angeklagt wurde unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge.
Parallel liefen ein Verfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder wegen BtM-Handels sowie ein Verfahren wegen Bestechung. Die Einstellung des Parallelverfahrens wurde zunächst nur bei einer Straferwartung von 1,5 Jahren in Aussicht gestellt.
Die Verteidigung behandelte das Hauptverfahren nicht isoliert, sondern als Teil einer Gesamtbelastung aus mehreren Aktenlagen.
Dadurch konnte früh eine konsistente Linie für Strafmaß und Verfahrensökonomie aufgebaut werden.
Verteidigungsstrategie auf Gesamtfolgen statt Einzelsicht ausgerichtet.
Anstelle einer offenen Straferwartung wurde ein klarer Antrag auf eine geringe Freiheitsstrafe mit Aussetzung zur Bewährung gestellt.
Die Linie blieb trotz Druck aus den Parallelverfahren stabil und nachvollziehbar.
Gericht folgte dem Antrag mit 9 Monaten auf Bewährung.
Nach der Entscheidung im Hauptverfahren wurde auf Grundlage der erreichten Strafzumessung die Einstellung der weiteren Verfahren weiterverfolgt.
Damit wurde eine zusätzliche Verfahrenslast für den Mandanten vermieden.
Alle weiteren Verfahren am Ende gemäß § 154 StPO eingestellt.
