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FälleBtMG

Verstoß gegen das BtMG (Marihuana) - Fallbericht

9 Monate

Bewährung trotz drei Verfahren

BtMG · § 29aAmtsgerichtSeptember 2017Bewährung

243,96 g Marihuana in der Kontrolle, weitere Funde bei der Durchsuchung und drei parallele Verfahren — im Urteil 9 Monate auf Bewährung.

Vorwurf
§ 29a BtMG
Ausgangslage
3 Parallelverfahren
Strafe
9 Monate
Vollzug
Bewährung

"Antrag auf 9 Monate zur Bewährung erfolgreich — weitere Verfahren nach § 154 StPO eingestellt."

Sachverhalt

Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle wurden im Rucksack des Mandanten 243,96 g Marihuana mit einem reinen THC-Gehalt von 33,09 g festgestellt.

Bei der anschließenden Wohnungsdurchsuchung wurden weitere 80,37 g Marihuana mit 10,86 g THC aufgefunden. Angeklagt wurde unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gemäß § 29a BtMG.

Parallel liefen zwei weitere Verfahren, darunter ein gesonderter BtM-Handelsvorwurf der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder sowie ein weiteres Verfahren wegen BtM und Bestechung von Polizeibeamten.

Alle Angaben anonymisiert. Namen, Daten und Orte wurden zum Schutz des Mandanten verändert.

Verteidigung

01
Verfahrenslage konsolidieren

Die Verteidigung stellte von Beginn an die gleichzeitige Führung mehrerer Verfahren in den Mittelpunkt und ordnete die prozessuale Prioritätensetzung neu.

Ziel war, das zentrale Verfahren kontrollierbar zu halten und Verwertungsrisiken aus den Parallelakten zu minimieren.

Ergebnis dieses Schritts

Hauptverfahren fokussiert, parallele Vorwürfe prozessual isoliert.

02
Strafmaßstrategie früh festlegen

Für die Hauptverhandlung wurde ein klarer Antrag auf eine geringe Freiheitsstrafe mit Aussetzung zur Bewährung vorbereitet.

Dabei wurden die Gesamtbelastung aus den laufenden Verfahren und die Verhältnismäßigkeit einer Gesamtreaktion herausgestellt.

Ergebnis dieses Schritts

Gericht folgte dem konkreten Antrag auf 9 Monate zur Bewährung.

03
Einstellung der Parallelverfahren anregen

Parallel wurde auf eine Verfahrenskonzentration nach § 154 StPO hingearbeitet, um Mehrfachverfolgung wegen zusammenhängender Lebenssachverhalte zu begrenzen.

Die weiteren Verfahren wurden dadurch nicht fortgeführt und belasteten die Entscheidung im Hauptverfahren nicht zusätzlich.

Ergebnis dieses Schritts

Beide weiteren Verfahren gemäß § 154 StPO eingestellt.

Amtsgericht \u00b7 Hauptverhandlung \u00b7 September 2017
Ergebnis

9 Monate Freiheitsstrafe, Aussetzung zur Bew\u00e4hrung; zwei Parallelverfahren eingestellt.

Antrag der Verteidigung auf 9 Monate zur Bewährung vollumfänglich gefolgt.
Gericht entschied ohne zusätzliche Belastung durch die Parallelverfahren.
Weitere Verfahren auf Anregung der Verteidigung nach § 154 StPO eingestellt.
Verteidigungsziel „geringe Freiheitsstrafe auf Bewährung“ erreicht.
Urteilsdaten
Vorwurf§ 29a BtMG
GerichtAmtsgericht
DatumSeptember 2017
Strafe9 Monate
VollzugBewährung
Rechtsgrundlage
§ 29a BtMG§ 154 StPO§ 46 StGB§ 56 StGB
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