
9 Monate
Bewährung trotz drei Verfahren
243,96 g Marihuana in der Kontrolle, weitere Funde bei der Durchsuchung und drei parallele Verfahren — im Urteil 9 Monate auf Bewährung.
"Antrag auf 9 Monate zur Bewährung erfolgreich — weitere Verfahren nach § 154 StPO eingestellt."
Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle wurden im Rucksack des Mandanten 243,96 g Marihuana mit einem reinen THC-Gehalt von 33,09 g festgestellt.
Bei der anschließenden Wohnungsdurchsuchung wurden weitere 80,37 g Marihuana mit 10,86 g THC aufgefunden. Angeklagt wurde unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gemäß § 29a BtMG.
Parallel liefen zwei weitere Verfahren, darunter ein gesonderter BtM-Handelsvorwurf der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder sowie ein weiteres Verfahren wegen BtM und Bestechung von Polizeibeamten.
Die Verteidigung stellte von Beginn an die gleichzeitige Führung mehrerer Verfahren in den Mittelpunkt und ordnete die prozessuale Prioritätensetzung neu.
Ziel war, das zentrale Verfahren kontrollierbar zu halten und Verwertungsrisiken aus den Parallelakten zu minimieren.
Hauptverfahren fokussiert, parallele Vorwürfe prozessual isoliert.
Für die Hauptverhandlung wurde ein klarer Antrag auf eine geringe Freiheitsstrafe mit Aussetzung zur Bewährung vorbereitet.
Dabei wurden die Gesamtbelastung aus den laufenden Verfahren und die Verhältnismäßigkeit einer Gesamtreaktion herausgestellt.
Gericht folgte dem konkreten Antrag auf 9 Monate zur Bewährung.
Parallel wurde auf eine Verfahrenskonzentration nach § 154 StPO hingearbeitet, um Mehrfachverfolgung wegen zusammenhängender Lebenssachverhalte zu begrenzen.
Die weiteren Verfahren wurden dadurch nicht fortgeführt und belasteten die Entscheidung im Hauptverfahren nicht zusätzlich.
Beide weiteren Verfahren gemäß § 154 StPO eingestellt.
