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FälleKörperverletzung

Gefährliche Körperverletzung (Kreuzberg) - Fallbericht

Freispruch

bei gefährlicher Körperverletzung

KörperverletzungKreuzbergApril 2017Freispruch

Nach mehreren Verhandlungsterminen und umfangreicher Zeugenbefragung konnte dem Mandanten das behauptete Tatgeschehen nicht nachgewiesen werden.

Vorwurf
Gefährliche Körperverletzung
Ort
Berlin-Kreuzberg
Verfahren
Hauptverhandlung
Ergebnis
Freispruch

"Mangels Nachweis des Tatgeschehens musste das Gericht freisprechen."

Sachverhalt

Dem Mandanten wurde vorgeworfen, gemeinsam mit einem Mittäter den Geschädigten in Berlin-Kreuzberg mit einer Glasflasche geschlagen zu haben.

Der Tatvorwurf war damit als gefährliche Körperverletzung eingeordnet und beruhte wesentlich auf Zeugenaussagen zum Ablauf und zur Täterzuordnung.

Im Verfahren kam es auf die konkrete Belastbarkeit der Aussagekette und die nachweisfähige Zuordnung des Tatbeitrags an.

Alle Angaben anonymisiert. Namen, Daten und Orte wurden zum Schutz des Mandanten verändert.

Verteidigung

01
Beweislage auf Kernaussagen fokussieren

Die Verteidigung konzentrierte sich früh auf die zentralen Belastungsaussagen und deren innere sowie äußere Konsistenz.

Widersprüche bei Ablauf, Wahrnehmung und Zuordnung wurden systematisch herausgearbeitet.

Ergebnis dieses Schritts

Tragfähigkeit der Belastungsaussagen substantiell angegriffen.

02
Zeugenbefragung in mehreren Terminen

Nach mehreren Verhandlungsterminen wurden Zeugen gezielt zur konkreten Tatwahrnehmung und Identifizierung befragt.

Dabei verdichtete sich, dass ein sicherer Nachweis des behaupteten Tatgeschehens gegen den Mandanten nicht geführt werden konnte.

Ergebnis dieses Schritts

Nachweislücken in der Täterzuordnung offengelegt.

03
Freispruch durchsetzen

Auf Grundlage der verbliebenen Zweifel war eine Verurteilung rechtlich nicht tragfähig.

Das Gericht sah sich verpflichtet, den Mandanten freizusprechen.

Ergebnis dieses Schritts

Freispruch mangels Nachweis des Tatgeschehens.

Berlin-Kreuzberg \u00b7 Hauptverhandlung \u00b7 April 2017
Ergebnis

Freispruch im Vorwurf der gef\u00e4hrlichen K\u00f6rperverletzung.

Mehrere Verhandlungstermine mit vertiefter Zeugenbefragung.
Tatnachweis gegen den Mandanten nicht belastbar geführt.
Gerichtlich kein tragfähiger Schuldspruch möglich.
Mandant wurde vollständig freigesprochen.
Urteilsdaten
DeliktGefährliche Körperverletzung
GerichtAmtsgericht Berlin
DatumApril 2017
AusgangFreispruch
OrtKreuzberg
Rechtsgrundlage
§ 224 StGB§ 261 StPO§ 267 StPO
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