Abgrenzung, Strafrahmen, Verteidigung
Bei Körperverletzungsdelikten entscheidet oft die Einordnung des Vorwurfs: einfache oder gefährliche Körperverletzung, Tatmittel und konkrete Tatumstände. Mit § 224 StGB steigt der Strafrahmen deutlich.
Praxisrelevant sind Beweisfragen: Zeugenqualität, Video- oder Spurenlage, Notwehr- und Provokationskontext. Eine tragfähige Verteidigung klärt diese Punkte früh und strukturiert die Beweisaufnahme zielgerichtet.