
1 Jahr 2 Monate
Bewährung wegen räuberischer Erpressung
Nach Schutzgelderpressung und massiver Belastung des Mandanten wurde eine Verurteilung wegen räuberischer Erpressung mit Freiheitsstrafe auf Bewährung erreicht.
"Verurteilung wegen räuberischer Erpressung — nicht lediglich wegen Betruges."
Der Mandant wurde vom Angeklagten zur Zahlung von Schutzgeld und zur Übernahme seines Ladengeschäftes unter Druck gesetzt.
Die Belastung war so erheblich, dass der Mandant das Geschäft schließen und zusätzlich einen Sicherheitsdienst zum Eigenschutz beauftragen musste.
Im Nebenklageverfahren war entscheidend, den Tatsachenkern der Schutzgelderpressung belegt und widerspruchsfrei in die Hauptverhandlung einzubringen.
Das Ziel wurde früh auf eine Verurteilung zu Freiheitsstrafe ausgerichtet, nicht auf eine Reduktion auf einen bloßen Betrugsvorwurf.
Damit wurde die Beweisführung konsequent auf die Struktur einer räuberischen Erpressung ausgerichtet.
Rechtlicher Fokus im Verfahren auf § 255 StGB stabil gesetzt.
Zur Untermauerung wurden BWA-Unterlagen sowie der Vertrag mit dem Sicherheitsdienst eingebracht.
Ergänzend wurde die Zeugenbefragung auf konkrete Zwangslage, wirtschaftliche Folgen und Tatkontext ausgerichtet.
Sach- und Zeugennachweis belastbar verdichtet.
Das Gericht folgte der Linie der Nebenklage und verurteilte wegen räuberischer Erpressung.
Die Strafe wurde auf ein Jahr und zwei Monate mit Bewährung sowie zusätzlichen Arbeitsstunden festgesetzt.
Nebenklageziel im Kern erreicht.
