
Freispruch
bei gefährlicher Körperverletzung
Nach mehreren Verhandlungstagen und intensiver Zeugenbefragung konnte dem Mandanten der behauptete Flaschenangriff in Berlin-Wedding nicht nachgewiesen werden.
"Mangels belastbaren Nachweises des Tatgeschehens erfolgte ein Freispruch."
Dem Mandanten wurde vorgeworfen, den Geschädigten in Berlin-Wedding mit einer Bierflasche geschlagen zu haben.
Der Vorwurf wurde als gefährliche Körperverletzung bewertet und stützte sich vor allem auf Zeugenaussagen zur Täteridentifizierung.
In der Hauptverhandlung war ausschlaggebend, ob die Aussagebasis den behaupteten Tatablauf und die Zuordnung zum Mandanten sicher trägt.
Die Verteidigung legte den Schwerpunkt auf Wahrnehmungsbedingungen, Erinnerungsgenauigkeit und Konsistenz der Belastungsaussagen.
Unklare Punkte bei Ablauf und Zuordnung wurden bereits früh markiert und für die Hauptverhandlung vorbereitet.
Kernpunkte der Nachweisführung verfahrensfest herausgearbeitet.
Nach mehreren Verhandlungstagen wurden Zeugen zur konkreten Wahrnehmung und Identifizierung detailliert befragt.
Dabei traten Zweifel hervor, die eine sichere Feststellung des behaupteten Tatgeschehens gegen den Mandanten nicht zuließen.
Belastungsbild in entscheidenden Punkten erschüttert.
Mangels belastbarer Beweislage war eine Verurteilung rechtlich nicht haltbar.
Das Gericht sprach den Mandanten daher frei.
Freispruch mangels nachgewiesener Tatbeteiligung.
