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FälleKörperverletzung

Gefährliche Körperverletzung - Fallbericht

Strafbefehl

6 Monate auf Bewährung

KörperverletzungSeptember 2017verminderte SchuldfähigkeitBewährung

Trotz ungünstiger Ausgangslage und mehrfacher Vorbelastung wurde das Verfahren in das Strafbefehlsverfahren überführt und mit 6 Monaten auf Bewährung abgeschlossen.

Vorwurf
Gefährliche Körperverletzung
Ausgangslage
U-Haft / keine Bewährung erwartet
Verfahren
Strafbefehl
Ergebnis
6 Monate Bewährung

"Strafbefehl mit 6 Monaten auf Bewährung bei festgestellter verminderter Schuldfähigkeit."

Sachverhalt

Dem Mandanten, der vielfach vorbelastet war, wurde vorgeworfen, nach einem Verkehrsunfall einen Zeugen mit einem Totschläger gegen die rechte Kopfseite geschlagen zu haben. Der Zeuge erlitt Prellungen und Schwellungen.

Das Gericht ging zunächst nicht mehr von einer Bewährungslösung aus. Im Haftprüfungstermin bestritt der Mandant die Tat und wurde aus der Untersuchungshaft entlassen.

Der Mandant gab außerdem an, sich bereits vor dem Vorfall mehrfach stationär wegen akuter Psychose und Polytoxikomanie in Behandlung befunden zu haben.

Alle Angaben anonymisiert. Namen, Daten und Orte wurden zum Schutz des Mandanten verändert.

Verteidigung

01
Haftlage stabilisieren

Im Haftprüfungstermin wurde die Verteidigungslinie früh auf Tatbestreiten und Verfahrensstabilisierung ausgerichtet.

Dadurch konnte die Entlassung aus der Untersuchungshaft erreicht werden.

Ergebnis dieses Schritts

U-Haft beendet, Verteidigung aus freier Lage fortgeführt.

02
Schuldfähigkeit forensisch prüfen

Aufgrund der geschilderten psychiatrischen Vorgeschichte wurde ein Sachverständigengutachten zur Schuldfähigkeit beantragt.

Das Gutachten ergab, dass eine Steuerungs- und Hemmungslosigkeit aus forensisch-psychiatrischer Sicht nicht ausgeschlossen werden konnte.

Ergebnis dieses Schritts

Milderungsrelevante Grundlage über verminderte Schuldfähigkeit geschaffen.

03
Verfahrenswechsel strategisch anregen

Zur anberaumten Hauptverhandlung erschien der Mandant nicht. Die Verteidigung regte daraufhin den Übergang in das Strafbefehlsverfahren an.

Das Verfahren wurde im Ergebnis ohne weitere Eskalation mit einer bewährungsfähigen Sanktion abgeschlossen.

Ergebnis dieses Schritts

Strafbefehl mit 6 Monaten auf Bewährung.

Hauptverfahren \u00b7 forensisches Gutachten \u00b7 September 2017
Ergebnis

Strafbefehl zu 6 Monaten auf Bew\u00e4hrung mit festgestellter verminderter Schuldf\u00e4higkeit.

Ausgangslage mit ungünstiger Prognose und Haftdruck in bewährungsfähiges Ergebnis überführt.
Forensisch-psychiatrisches Gutachten als zentraler Milderungsfaktor genutzt.
Verfahrenswechsel in das Strafbefehlsverfahren erfolgreich angeregt.
Verteidigungsziel „möglichst milde Sanktion mit Bewährung“ erreicht.
Urteilsdaten
DeliktGefährliche Körperverletzung
DatumSeptember 2017
VerfahrenStrafbefehl
Strafe6 Monate Bewährung
Besonderheitverminderte Schuldfähigkeit
Rechtsgrundlage
§ 224 StGB§ 21 StGB§ 407 StPO§ 56 StGB
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