
Strafbefehl
6 Monate auf Bewährung
Trotz ungünstiger Ausgangslage und mehrfacher Vorbelastung wurde das Verfahren in das Strafbefehlsverfahren überführt und mit 6 Monaten auf Bewährung abgeschlossen.
"Strafbefehl mit 6 Monaten auf Bewährung bei festgestellter verminderter Schuldfähigkeit."
Dem Mandanten, der vielfach vorbelastet war, wurde vorgeworfen, nach einem Verkehrsunfall einen Zeugen mit einem Totschläger gegen die rechte Kopfseite geschlagen zu haben. Der Zeuge erlitt Prellungen und Schwellungen.
Das Gericht ging zunächst nicht mehr von einer Bewährungslösung aus. Im Haftprüfungstermin bestritt der Mandant die Tat und wurde aus der Untersuchungshaft entlassen.
Der Mandant gab außerdem an, sich bereits vor dem Vorfall mehrfach stationär wegen akuter Psychose und Polytoxikomanie in Behandlung befunden zu haben.
Im Haftprüfungstermin wurde die Verteidigungslinie früh auf Tatbestreiten und Verfahrensstabilisierung ausgerichtet.
Dadurch konnte die Entlassung aus der Untersuchungshaft erreicht werden.
U-Haft beendet, Verteidigung aus freier Lage fortgeführt.
Aufgrund der geschilderten psychiatrischen Vorgeschichte wurde ein Sachverständigengutachten zur Schuldfähigkeit beantragt.
Das Gutachten ergab, dass eine Steuerungs- und Hemmungslosigkeit aus forensisch-psychiatrischer Sicht nicht ausgeschlossen werden konnte.
Milderungsrelevante Grundlage über verminderte Schuldfähigkeit geschaffen.
Zur anberaumten Hauptverhandlung erschien der Mandant nicht. Die Verteidigung regte daraufhin den Übergang in das Strafbefehlsverfahren an.
Das Verfahren wurde im Ergebnis ohne weitere Eskalation mit einer bewährungsfähigen Sanktion abgeschlossen.
Strafbefehl mit 6 Monaten auf Bewährung.
