
5 Jahre
im offenen Vollzug
Trotz Verurteilung zu fünf Jahren Freiheitsstrafe konnte die Vollzugsgestaltung so erreicht werden, dass der Mandant auf freiem Fuß blieb und weiter arbeiten konnte.
"Trotz hoher Strafe blieb dem Mandanten geschlossener Vollzug erspart."
Dem Mandanten wurde vorgeworfen, dem Geschädigten und neuen Partner seiner Ex-Freundin aufgelauert und ihn mit einem Totschläger attackiert zu haben.
Die Verteidigung wurde auf den Vorwurf einer gefährlichen Körperverletzung ausgerichtet.
Das Gericht folgte dieser rechtlichen Einordnung nicht und nahm Heimtücke sowie niedrige Beweggründe an.
Die Verteidigung setzte den Schwerpunkt auf die Abgrenzung zum Tötungsvorsatz und auf die rechtliche Einordnung als Körperverletzungsdelikt.
Parallel wurde auf eine verfahrensstrategisch tragfähige Sanktionsperspektive hingearbeitet.
Verteidigungslinie auf Straf- und Vollzugsfolgen fokussiert.
Nach der Verurteilung wegen versuchten Mordes stand die Vollzugsfrage im Zentrum.
Die Verteidigung arbeitete darauf hin, geschlossenen Vollzug zu vermeiden und eine offene Vollzugslösung zu erreichen.
Offener Vollzug statt geschlossener Unterbringung.
Der Mandant blieb auf freiem Fuß, konnte seiner Arbeit nachgehen und musste nur zum Schlafen in die JVA.
Damit wurde trotz hoher Strafe eine deutlich weniger einschneidende Vollzugssituation erzielt.
Arbeits- und Lebensstabilität im offenen Vollzug gesichert.
