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FälleKörperverletzung

Versuchter Mord - Fallbericht

5 Jahre

im offenen Vollzug

KörperverletzungSeptember 2017Heimtücke / BeweggründeOffener Vollzug

Trotz Verurteilung zu fünf Jahren Freiheitsstrafe konnte die Vollzugsgestaltung so erreicht werden, dass der Mandant auf freiem Fuß blieb und weiter arbeiten konnte.

Vorwurf
Versuchter Mord
Strategie
Verteidigung auf § 224 StGB
Urteil
5 Jahre Freiheitsstrafe
Vollzug
offener Vollzug

"Trotz hoher Strafe blieb dem Mandanten geschlossener Vollzug erspart."

Sachverhalt

Dem Mandanten wurde vorgeworfen, dem Geschädigten und neuen Partner seiner Ex-Freundin aufgelauert und ihn mit einem Totschläger attackiert zu haben.

Die Verteidigung wurde auf den Vorwurf einer gefährlichen Körperverletzung ausgerichtet.

Das Gericht folgte dieser rechtlichen Einordnung nicht und nahm Heimtücke sowie niedrige Beweggründe an.

Alle Angaben anonymisiert. Namen, Daten und Orte wurden zum Schutz des Mandanten verändert.

Verteidigung

01
Tat- und Motivlage begrenzen

Die Verteidigung setzte den Schwerpunkt auf die Abgrenzung zum Tötungsvorsatz und auf die rechtliche Einordnung als Körperverletzungsdelikt.

Parallel wurde auf eine verfahrensstrategisch tragfähige Sanktionsperspektive hingearbeitet.

Ergebnis dieses Schritts

Verteidigungslinie auf Straf- und Vollzugsfolgen fokussiert.

02
Urteilsfolgen steuern

Nach der Verurteilung wegen versuchten Mordes stand die Vollzugsfrage im Zentrum.

Die Verteidigung arbeitete darauf hin, geschlossenen Vollzug zu vermeiden und eine offene Vollzugslösung zu erreichen.

Ergebnis dieses Schritts

Offener Vollzug statt geschlossener Unterbringung.

03
Alltagsfähigkeit erhalten

Der Mandant blieb auf freiem Fuß, konnte seiner Arbeit nachgehen und musste nur zum Schlafen in die JVA.

Damit wurde trotz hoher Strafe eine deutlich weniger einschneidende Vollzugssituation erzielt.

Ergebnis dieses Schritts

Arbeits- und Lebensstabilität im offenen Vollzug gesichert.

Hauptverfahren \u00b7 Vollzugsentscheidung \u00b7 September 2017
Ergebnis

F\u00fcnf Jahre Freiheitsstrafe, aber Vollzug im offenen System statt geschlossener Haft.

Gericht verurteilte wegen Heimtücke und niedriger Beweggründe.
Verteidigungslinie auf gefährliche Körperverletzung blieb ohne Erfolg.
Entscheidend: offene Vollzugsform erreicht.
Mandant blieb arbeitsfähig und nur über Nacht in der JVA.
Urteilsdaten
DeliktVersuchter Mord
DatumSeptember 2017
Strafe5 Jahre Freiheitsstrafe
VollzugOffener Vollzug
StatusArbeit tagsüber möglich
Rechtsgrundlage
§ 211 StGB§ 22 StGB§ 224 StGB§ 10 StVollzG
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