
Fahrerlaubnis
behalten statt Entziehung
Gelegentlicher Cannabiskonsum, Blutbefund in der Kontrolle und behördliche Gutachtenauflage — am Ende blieb die Fahrerlaubnis erhalten.
"Durch abgestimmte Beratung wurde nur das positive Gutachten eingereicht — die Fahrerlaubnis blieb bestehen."
Der Mandant war gelegentlicher Konsument. Bei einer Verkehrskontrolle in Berlin-Tiergarten wurde Cannabis im Blut festgestellt.
Die Fahrerlaubnisbehörde forderte daraufhin die Erstellung und Vorlage eines Gutachtens. Ohne tragfähige Strategie bestand ein erhebliches Risiko für die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Im Zentrum der Verteidigungsberatung stand daher nicht das Strafverfahren allein, sondern die behördliche Verfahrenssteuerung im Fahrerlaubnisrecht.
Die Verteidigung trennte von Beginn an strafrechtliche Fragen und fahrerlaubnisrechtliche Folgen, um den behördlichen Fokus gezielt zu steuern.
So wurde verhindert, dass pauschale Einlassungen das Fahrerlaubnisverfahren unnötig belasten.
Fahrerlaubnisverfahren eigenständig und taktisch kontrollierbar aufgesetzt.
Auf Beratung hin wurden zwei unterschiedliche Gutachten erstellt, um die tatsächliche Bewertungslage belastbar abzubilden.
Die Einreichungsstrategie wurde behördenbezogen vorbereitet, statt unkontrolliert alle Ergebnisse vorzulegen.
Nur das positive Gutachten in die behördliche Entscheidung eingebracht.
Durch die abgestimmte Vorlage konnte das behördliche Verfahren auf eine positive Eignungsprognose ausgerichtet werden.
Damit wurde die Entziehung der Fahrerlaubnis vermieden und der Status des Mandanten gesichert.
Fahrerlaubnis blieb erhalten.

Hintergrund zur rechtlichen Einordnung: Cannabis & Führerschein in Berlin.