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Cannabis · Fahrerlaubnis · Berlin

Cannabis &Führerschein in Berlin

Cannabis im Straßenverkehr in Berlin betrifft nicht nur Bußgeldfragen. Entscheidend ist die koordinierte Verteidigung zwischen Verkehrs-, Straf- und Fahrerlaubnisverfahren.

Rechtliche Einordnung

Legalisierung bedeutetnicht Straffreiheit.

Seit Inkrafttreten des Cannabisgesetzes (CanG) ist Besitz in engen Grenzen erlaubt. Das betrifft jedoch nicht automatisch das Fahrerlaubnisrecht oder ein mögliches Strafverfahren.

Entscheidend bleibt immer die konkrete Konstellation - nicht die pauschale Annahme, dass Cannabis jetzt folgenlos sei.

  • Bußgeldverfahren bei THC-Auffälligkeit im Straßenverkehr
  • Punkte in Flensburg und Fahrverbot
  • Strafverfahren bei Ausfallerscheinungen
  • Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde bis hin zur Entziehung
THC und Verfahren

THC-Grenzwert und typische Konstellationen

Der gesetzliche THC-Grenzwert im Ordnungswidrigkeitenrecht liegt bei 3,5 ng/ml Blutserum. Ausführlich zu Grenzwert, Abgrenzung und Verfahren: Drogen am Steuer: Grenzwerte, Bußgeld, Strafverfahren und Fahrerlaubnis.

Häufig laufen drei Verfahren parallel: Bußgeld, Strafrecht und Fahrerlaubnisrecht. Für allgemeine Konstellationen über alle Substanzen: Drogen am Steuer in Berlin.

  • Das Bußgeldverfahren ist nur eine Ebene.
  • Die Fahrerlaubnisbehörde prüft unabhängig die Fahreignung.
  • Mischkonsum oder wiederholte Auffälligkeiten verschärfen das Risiko.
Fahrerlaubnisverfahren

Entziehung der Fahrerlaubnisund MPU

Die Entziehung erfolgt nicht als Strafe, sondern wegen angeblich fehlender Fahreignung. Mehr zur Verteidigung beim Entzug der Fahrerlaubnis.

Ob eine MPU angeordnet wird, hängt stark vom Akteninhalt ab. Daher sollte die rechtliche Prüfung der MPU-Anordnung früh erfolgen.

  • Fehlendes Trennungsvermögen
  • Wiederholter Konsum
  • Hohe THC-Werte
  • Ungünstige Einlassungen gegenüber der Polizei
Cannabis im Strafrecht

Cannabis im Strafverfahren (BtMG / StGB)

Auch außerhalb des Straßenverkehrs kann Cannabis strafrechtlich relevant werden. Für die Einordnung außerhalb des Fahrerlaubnisrechts: Betäubungsmittelrecht in Berlin.

  • Überschreiten von Besitzgrenzen
  • Weitergabe oder Handel
  • Anbau außerhalb der gesetzlichen Vorgaben
Nächste Schritte

Was Sie jetzt tun sollten

  • Keine vorschnellen Aussagen gegenüber Polizei oder Behörde
  • Keine Einlassung ohne Akteneinsicht
  • Keine eigenständige Kommunikation mit der Fahrerlaubnisbehörde
Verteidigung in Berlin

Strukturiert.Diskret.

Als Fachanwalt für Strafrecht in Berlin vertrete ich Mandanten in Cannabis-Konstellationen mit Fokus auf frühe Akteneinsicht, Prüfung der Mess- und Verfahrensgrundlagen sowie abgestimmte Verteidigung im Straf- und Fahrerlaubnisverfahren.

  • Frühzeitige Akteneinsicht
  • Prüfung von Mess- und Verfahrensgrundlagen
  • Koordination von Bußgeld-, Straf- und Fahrerlaubnisverfahren
  • Ziel: rechtliche und berufliche Folgen begrenzen
Direkter Kontakt
Cannabis & Führerschein

Erstbewertung Ihrer Situation in Berlin mit Fokus auf Verteidigung und Führerschein.

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