
Cannabis im Straßenverkehr in Berlin betrifft nicht nur Bußgeldfragen. Entscheidend ist die koordinierte Verteidigung zwischen Verkehrs-, Straf- und Fahrerlaubnisverfahren.
Seit Inkrafttreten des Cannabisgesetzes (CanG) ist Besitz in engen Grenzen erlaubt. Das betrifft jedoch nicht automatisch das Fahrerlaubnisrecht oder ein mögliches Strafverfahren.
Entscheidend bleibt immer die konkrete Konstellation - nicht die pauschale Annahme, dass Cannabis jetzt folgenlos sei.
Der gesetzliche THC-Grenzwert im Ordnungswidrigkeitenrecht liegt bei 3,5 ng/ml Blutserum. Ausführlich zu Grenzwert, Abgrenzung und Verfahren: Drogen am Steuer: Grenzwerte, Bußgeld, Strafverfahren und Fahrerlaubnis.
Häufig laufen drei Verfahren parallel: Bußgeld, Strafrecht und Fahrerlaubnisrecht. Für allgemeine Konstellationen über alle Substanzen: Drogen am Steuer in Berlin.
Die Entziehung erfolgt nicht als Strafe, sondern wegen angeblich fehlender Fahreignung. Mehr zur Verteidigung beim Entzug der Fahrerlaubnis.
Ob eine MPU angeordnet wird, hängt stark vom Akteninhalt ab. Daher sollte die rechtliche Prüfung der MPU-Anordnung früh erfolgen.
Auch außerhalb des Straßenverkehrs kann Cannabis strafrechtlich relevant werden. Für die Einordnung außerhalb des Fahrerlaubnisrechts: Betäubungsmittelrecht in Berlin.
Als Fachanwalt für Strafrecht in Berlin vertrete ich Mandanten in Cannabis-Konstellationen mit Fokus auf frühe Akteneinsicht, Prüfung der Mess- und Verfahrensgrundlagen sowie abgestimmte Verteidigung im Straf- und Fahrerlaubnisverfahren.
Erstbewertung Ihrer Situation in Berlin mit Fokus auf Verteidigung und Führerschein.
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