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Drogen am Steuer

Strafverfahren und Fahrerlaubnis

§ 24a StVG§ 316 StGBFahrerlaubnisrecht·GrundlageFür Betroffene·8 Min.· Stand: August 2024

Definition

Bei Drogen im Straßenverkehr laufen meist drei Ebenen parallel: Ordnungswidrigkeit, Straftat und fahrerlaubnisrechtliche Eignungsprüfung.

Rechtsgrundlage: § 24a StVG; § 316 StGB

Bußgeld: Cannabis-Grenzwert

Seit dem 22.08.2024 gilt für § 24a StVG ein THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum. Für Fahranfänger und Personen unter 21 gelten strengere Vorgaben. Für die strategische Verteidigung bei Cannabis-Konstellationen in Berlin: Cannabis & Führerschein in Berlin.

Straftat: Fahruntüchtigkeit

Unabhängig vom Grenzwert kann eine Straftat vorliegen, wenn jemand infolge berauschender Mittel nicht in der Lage ist, sicher zu fahren. Typische Anknüpfungspunkte sind Ausfallerscheinungen, Fahrfehler oder Unfallgeschehen.

Fahrerlaubnisbehörde

Auch bei scheinbar kleinem Bußgeldverfahren kann die Behörde Eignungsfragen, Gutachten oder MPU prüfen. Deshalb muss die Verteidigung immer Strafe und Führerschein gleichzeitig denken.

Praxishinweis

Trennen Sie konsequent OWi-, Straf- und Fahrerlaubnisverfahren. Eine pauschale Einlassung in Ebene 1 schadet oft Ebene 3.

Wichtiger Hinweis

Schnelle Erklärungen ohne Aktenkenntnis erzeugen oft vermeidbare Widersprüche bei Ausfallerscheinungen und Konsumkontext.

Schnell\u00fcbersicht
Ist 3,5 ng/ml THC automatisch strafbar?

Nein. Das betrifft die OWi-Schwelle; eine Straftat richtet sich nach Fahruntüchtigkeit.

Kann die Behörde trotz kleinem Verfahren eingreifen?

Ja. Fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen sind von Bußgeld/Strafverfahren getrennt zu prüfen.

Ist jeder positive Test eine Straftat?

Nein. Für § 316 StGB braucht es Fahruntüchtigkeit, etwa Ausfallerscheinungen.

Was ist zuerst wichtig?

Akteneinsicht, Mess-/Laborunterlagen und klare Trennung der drei Verfahrensebenen.

Relevante Paragraphen
§ 24a StVG§ 316 StGB
Wenn der Führerschein wichtig ist: erst Akten, dann Strategie. Nicht schnell erklären.
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Schritt f\u00fcr Schritt

01
Schritt 1

Verfahrensebenen sauber trennen

Klar erfassen, was als OWi, was als Straftat und was als Fahrerlaubnisfrage läuft.

Drei Ebenen bedeuten drei taktische Ziele.
02
Schritt 2

Mess- und Laborfragen prüfen

Zeitpunkt, Dokumentation, Serumbezug, Laborwerte und Probenkette müssen aktenfest geprüft werden.

Nicht jeder positive Wert trägt automatisch den schlimmsten Vorwurf.
03
Schritt 3

Einlassung erst nach Akteneinsicht

Erst wenn Ausfallbild, Messdaten und Behördenakte bekannt sind, wird die Einlassung strategisch festgelegt.

Führerscheinfolgen immer mitdenken.

Häufige Fragen

Gilt 3,5 ng/ml automatisch als Straftat?

Nein, das ist die OWi-Schwelle. Für Straftat braucht es Fahruntüchtigkeit.

Kann ich trotz kleinem Bußgeld den Führerschein verlieren?

Ja, die Fahrerlaubnisbehörde prüft eigenständig die Eignung.

Ist ein positiver Test allein genug?

Nicht für jede Rechtsfolge. Es kommt auf Einordnung und Beweislage an.

Soll ich sofort alles erklären?

Regelmäßig nein. Erst Aktenlage, dann Taktik.

Fazit

Drogen am Steuer ist kein Ein-Thema-Verfahren: Wer OWi, Straftat und Fahrerlaubnisrecht nicht trennt, verliert oft unnötig Spielraum.

OWi-Grenzwert und Straftatbestand sind rechtlich verschieden.
Fahrerlaubnisfragen laufen häufig unabhängig vom Strafverfahren.
Frühe aktenbasierte Strategie ist der entscheidende Hebel.