
Die Neuerteilung ist kein Automatismus. Sie ist ein eigenständiges Verwaltungsverfahren mit eigenen Anforderungen. Als Fachanwalt für Strafrecht begleite ich Mandanten strategisch auf dem Weg zur Wiedererlangung.
Das Gericht setzt eine Sperrfrist fest. Mindestdauer: 6 Monate. Erst nach Ablauf ist ein Antrag möglich.
Kein Automatismus – Sie müssen aktiv bei der Fahrerlaubnisbehörde einen Antrag stellen.
Die Behörde prüft, ob Sie wieder geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen sind. Je nach Fall mit MPU.
Die Vorbereitung auf die Neuerteilung entscheidet oft über Erfolg oder Ablehnung.
Viele Betroffene unterschätzen den behördlichen Prüfungsmaßstab. Eine strategische Begleitung – beginnend noch im Strafverfahren – erhöht die Chancen erheblich.
Je nach Vorwurf – Alkohol, Drogen, wiederholte Verstöße – können zusätzliche Anforderungen gestellt werden. Die Behörde entscheidet eigenständig.

Eine unvorbereitete MPU führt häufig zur Ablehnung der Neuerteilung. Gleichzeitig ist nicht jede MPU-Anordnung rechtmäßig – die rechtliche Prüfung der Anordnung ist oft entscheidend.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Gericht die Sperrfrist gemäß § 69a Abs. 7 StGB vorzeitig aufheben. Eine sorgfältige Begründung ist entscheidend.
Die Weichen für die spätere Neuerteilung werden häufig bereits im Strafverfahren gestellt. Eine abgestimmte Verteidigung kann sich positiv auf die spätere Neuerteilung auswirken.
Frühzeitige rechtliche Beratung erhöht die Chancen auf eine erfolgreiche Neuerteilung erheblich.
Für viele Mandanten ist der Führerschein nicht optional. Diese Aspekte können bei Anträgen und gerichtlichen Entscheidungen berücksichtigt werden und fließen in die Gesamtstrategie ein.
Für eine persönliche Einschätzung stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Führerschein zurückbekommen · Berlin
Benjamin C. Wenzel · Fachanwalt für Strafrecht · Kurfürstendamm 216 · Berlin