
Als Fachanwalt für Strafrecht in Berlin vertrete ich Mandanten bei Entziehung der Fahrerlaubnis und begleite sie strategisch durch das gesamte Verfahren – von der Sperrfrist bis zur Neuerteilung.
Der Entzug der Fahrerlaubnis ist für viele Betroffene ein massiver Einschnitt. Neben der strafrechtlichen Sanktion drohen berufliche, wirtschaftliche und persönliche Konsequenzen.
Zeitlich begrenzt. Fahrerlaubnis bleibt bestehen. Nach Ablauf sofort wieder gültig.
Vollständiger Verlust. Sperrfrist. Neuerteilung nur auf Antrag.
Diese Unterscheidung ist juristisch entscheidend.
Neben dem Strafverfahren prüft die Fahrerlaubnisbehörde die sogenannte Fahreignung. Hier gelten teilweise andere Maßstäbe als im Strafrecht.

Wird die Fahrerlaubnis entzogen, setzt das Gericht regelmäßig eine Sperrfrist fest. Erst nach Ablauf kann ein Antrag auf Neuerteilung gestellt werden. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung kann Einfluss auf die Dauer haben.
Die MPU ist an rechtliche Voraussetzungen gebunden. Eine abgestimmte Strategie zwischen Strafverteidigung und Fahrerlaubnisrecht ist hier besonders wichtig. Rechtmäßigkeit einer MPU-Anordnung gezielt prüfen. Besonders relevant bei THC-Konstellationen: Cannabis im Straßenverkehr und Fahrerlaubnis.
Strafverteidigung und Fahrerlaubnisrecht müssen aufeinander abgestimmt sein.
Je nach Stadium des Verfahrens bestehen unterschiedliche Möglichkeiten. Ziel ist es, die Auswirkungen auf Ihre Mobilität und berufliche Situation so gering wie möglich zu halten.
Für viele Mandanten ist der Führerschein keine Nebensache. Diese Umstände können im Rahmen der Verteidigung eine Rolle spielen und müssen frühzeitig in die Strategie einfließen.
Eine strategische Argumentation berücksichtigt stets Ihre individuelle Situation.
Für eine persönliche Einschätzung stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Frühes Handeln kann die Dauer und die Folgen eines Fahrerlaubnisentzugs maßgeblich beeinflussen. Wenden Sie sich jetzt an die Kanzlei.
