
Der Vorwurf „Drogen am Steuer“ führt regelmäßig zu parallelen Verfahren. Als Fachanwalt für Strafrecht in Berlin vertrete ich Mandanten mit abgestimmter Strategie zwischen Strafrecht und Fahrerlaubnisrecht.
Bereits der Nachweis von THC, Amphetamin, Kokain u. a. im Blut – ohne Fahruntüchtigkeit – begründet eine Ordnungswidrigkeit.
Fahren in einem durch Drogen fahruntüchtigen Zustand – relative Fahruntüchtigkeit durch Ausfallerscheinungen oder absolute Fahruntüchtigkeit.
Wenn durch das Fahren unter Drogeneinfluss der Straßenverkehr konkret gefährdet wird – deutlich schwerere Strafdrohung.
Diese Differenzierung ist maßgeblich für das weitere Verfahren und die Verteidigungsstrategie.
Nicht jede Maßnahme ist automatisch rechtmäßig oder unanfechtbar. Jeder Schritt im Verfahren bietet potenzielle Verteidigungsansätze.

Je nach Einordnung als Ordnungswidrigkeit oder Straftat drohen unterschiedliche Sanktionen. Bei wiederholten Verstößen verschärfen sich die Konsequenzen erheblich.
Bereits einmaliger Konsum bestimmter Substanzen kann fahrerlaubnisrechtlich relevant sein – auch wenn das Strafverfahren eingestellt wird. Das gilt auch bei Drogen am Steuer und Grenzwerte. Speziell zu Cannabis: THC-Grenzwert, Entziehung und MPU in Berlin.
Ein zentraler Punkt der Verteidigung ist die Beweislage. Fehler in der Beweisführung – von der Blutentnahme bis zum Gutachten – können erhebliche Auswirkungen haben.
Die Verteidigung muss stets zweigleisig erfolgen: strafrechtliche Bewertung und fahrerlaubnisrechtliche Folgen müssen koordiniert angegangen werden. Isolierte Maßnahmen greifen zu kurz.
Für viele Mandanten ist der Führerschein existenziell. Ein Entzug kann weit über den Straßenverkehr hinaus wirken. Diese Aspekte fließen in die Strategie ein.
Ihre Mobilität und berufliche Situation bestmöglich schützen.
Für eine persönliche Einschätzung stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Frühes anwaltliches Eingreifen kann entscheidend sein, um Führerscheinverlust und schwerwiegende Folgen zu vermeiden.
