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§

Akteneinsicht

Ohne Akteneinsicht keine belastbare Einlassung.

Glossareintrag

Akteneinsicht bedeutet, dass die Verteidigung Zugang zu den Ermittlungsakten erhält, etwa Berichte, Protokolle, Gutachten und digitale Auswertungen.

Sie ist Grundlage jeder Strategie, weil erst mit vollständiger Aktenkenntnis bewertet werden kann, ob und wie eine Einlassung sinnvoll ist.

Rechtsgrundlage: \u00a7 147 StPO