Anklage ist der Schritt vom Ermittlungs- zum Gerichtsverfahren.
Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage, wenn die Ermittlungen genügenden Anlass zur öffentlichen Klage bieten.
Damit wechselt das Verfahren in die gerichtliche Phase. Für die Verteidigung ist entscheidend, ob die Anklagefähigkeit auf einer tragfähigen Aktenlage beruht.