Wenzel
Fachanwalt für Strafrecht
Notfall
Hausdurchsuchung
Kontakt
Formular · Anfahrt
030 120 593 430Kontaktformular & Anfahrt →
§

Anklage

Anklage ist der Schritt vom Ermittlungs- zum Gerichtsverfahren.

Glossareintrag

Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage, wenn die Ermittlungen genügenden Anlass zur öffentlichen Klage bieten.

Damit wechselt das Verfahren in die gerichtliche Phase. Für die Verteidigung ist entscheidend, ob die Anklagefähigkeit auf einer tragfähigen Aktenlage beruht.

Rechtsgrundlage: \u00a7 170 Abs. 1 StPO