Verhältnismäßigkeit ist der Schlüssel.
Der Durchsuchungsbeschluss ist die richterliche Anordnung einer Durchsuchung, typischerweise beim Beschuldigten nach § 102 StPO.
Er muss Zweck, Tatvorwurf und zu suchende Beweismittel erkennen lassen. In der Praxis ist die Verhältnismäßigkeit der zentrale Prüfpunkt.