Wenzel
Fachanwalt für Strafrecht
Notfall
Hausdurchsuchung
Kontakt
Formular · Anfahrt
030 120 593 430Kontaktformular & Anfahrt →
§

§ 29a BtMG

nicht geringe Menge / Minderjährige

§ 29a BtMGnicht geringe MengeAbgabe an Minderjährige·§ ErklärungFür Betroffene·4 Min.· Stand: Februar 2026

Definition

§ 29a BtMG ist eine Qualifikation mit Mindestfreiheitsstrafe, unter anderem bei nicht geringer Menge oder Abgabe an Minderjährige.

Rechtsgrundlage: § 29a BtMG

Worum geht es?

Die Vorschrift verschärft typische BtMG-Konstellationen erheblich. Zentral sind die wirkstoffbezogene Schwelle der nicht geringen Menge und besonders sensible Konstellationen gegenüber Minderjährigen.

Strafrahmen

Gegenüber den Grunddelikten wird das Sanktionsniveau deutlich angehoben. Deshalb sind Mengen- und Zuordnungsfragen früh prozessentscheidend.

Typische Fälle

Häufige Fallgruppen sind Sicherstellungen mit Laborwerten nahe der Schwelle sowie Aktenlagen, in denen Besitz, Erwerb oder Handeltreiben unterschiedlich interpretiert werden.

Verteidigung

Verteidigung setzt typischerweise bei Wirkstoffgutachten, Besitz- und Handelsnachweis sowie der Abgrenzung zu Eigenkonsum an.

Praxishinweis

Bei § 29a entscheidet oft nicht das Bruttogewicht, sondern der nachweisbare Wirkstoffgehalt.

Zur Vertiefung sind die Beiträge zu § 29 BtMG, geringer Menge und § 30a BtMG relevant.

Schnell\u00fcbersicht
Ist jede größere Menge automatisch § 29a?

Nein. Entscheidend ist die wirkstoffbezogene Bewertung.

Spielt Eigenkonsum noch eine Rolle?

Ja, besonders bei Besitz- und Handelsabgrenzung.

Was ist zuerst zu prüfen?

Laborwerte, Zuordnung und Aktenlogik der Sicherstellung.

Kann § 29a ohne Verkauf greifen?

Ja, je nach Tatvariante und Mengenkonstellation.

Relevante Paragraphen
§ 29 BtMG§ 29a BtMG
Bei § 29a-Vorwurf zuerst Wirkstoff- und Zuordnungsfragen prüfen, dann Einlassung entscheiden.
030 120 593 430Kontaktformular

Fazit

§ 29a BtMG ist ein Schwellenparagraf mit hohem Risiko – die Verteidigung beginnt bei Labor- und Zurechnungsfragen.

Nicht geringe Menge ist wirkstoffbezogen zu prüfen.
Mindeststrafen erhöhen den Druck in der Frühphase.
Eigenkonsum- und Besitzabgrenzung kann den Verfahrenskorridor verändern.