Nicht jeder Kontakt ist Beihilfe; Zurechnung und Vorsatz sind zentral.
Beihilfe bedeutet die Unterstützung einer fremden Haupttat, etwa durch Hilfeleisten, Ermöglichen oder Fördern.
Im BtM-Bereich spielt das häufig bei Wohnungsnutzung, Logistik oder Finanzierung eine Rolle. Entscheidend bleibt immer, ob ein zurechenbarer Förderbeitrag mit Vorsatz vorliegt.