Wenzel
Fachanwalt für Strafrecht
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§

Beihilfe

Nicht jeder Kontakt ist Beihilfe; Zurechnung und Vorsatz sind zentral.

Glossareintrag

Beihilfe bedeutet die Unterstützung einer fremden Haupttat, etwa durch Hilfeleisten, Ermöglichen oder Fördern.

Im BtM-Bereich spielt das häufig bei Wohnungsnutzung, Logistik oder Finanzierung eine Rolle. Entscheidend bleibt immer, ob ein zurechenbarer Förderbeitrag mit Vorsatz vorliegt.