Gefährlicher Raub & versuchter Diebstahl im besonders schweren Fall, §§ 249, 25 II, 242, 243 I Nr. 1 StGB, §§ 1, 3 JGG - Ergebnis: Verwarnung und Freizeitarbeit

Dem Mandanten wurde vorgeworfen, im Zeitraum Oktober bis Dezember, zusammen mit einem weiteren Mittäter, unter Schlägen dem Zeugen D. eine Bauchtasche abgenommen zu haben, und des Weiteren versucht zu haben, mittels Steinen die Scheiben eines Tabakwarenladens einzuschlagen, um dort Zigaretten zu entwenden. Mein Mandant war bereits jugendrechtlich in Erscheinung getreten.

 

Verteidigungsziel: Geständige Einlassung aufgrund erdrückender Beweislage, da mehrere Zeugen.

 

Ergebnis: Verwarnung und Freizeitarbeit