Seit der Verschärfung des StGB kann ein Fahrverbot als Nebenstrafe ausgesprochen werden. Die Entziehung der Fahrerlaubnis verlangt weiterhin einen Bezug zum Straßenverkehr. Dieser ist bei Trunkenheit im Straßenverkehr, der Gefährdung des Verkehrs und der Fahrerflucht gegeben.
Jedes strafrechtliche Vergehen kann Auswirkungen auf Ihre Fahrerlaubnis haben. Gerade geringer Strafen werden durch die Staatsanwaltschaft häufig durch Nebenstrafen verschärft. Es ist deswegen unerlässlich eine Verteidigung zu gewährleisten, die Sie schützt.
Die Entziehung der Fahrerlaubnis die Sicherheit des Straßenverkehrs gewährleisten. Jedoch bedeutet der Entzug oder das Fahrverbot einen erheblichen Einschnitt in das Leben von Beschuldigten. Neben dem Stress, den eine gerichtliche Verhandlung verursacht, wird die eigene Mobilität beschnitten und es treten nicht selten Folgen für die eigene Existenzgrundlage ein. Gerade Berufskraftfahrer und Pendler sind von den Folgen verkehrsrechtlicher oder strafrechtlicher Verstöße durch Fahrverbot und Führerscheinentzug besonders betroffen. § 69 StGB regelt den Entzug der Fahrerlaubnis, umgangssprachlich den Verlust des Führerscheins.
Insbesondere kommt auch der „Geeignetheit“ des Fahrers hinsichtlich des Führens eines Fahrzeugs eine gewichtige Rolle zu. Dieser auslegungsfähige Begriff ist einer von vielen Ansatzpunkten für Ihren Anwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht, um die Entziehung der Fahrerlaubnis zu verhindern und zu bekämpfen. Sollte Sie ohne Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis die Voraussetzungen der Entziehung grundsätzlich erfüllen, so kann auch gegen Sie eine Sperre für die Erteilung eines „Führerscheins“ ausgesprochen, mit der Entziehung der Fahrerlaubnis einhergeht.