Die Anklage

Die Anklage folgt dem Ermittlungsverfahren. Dazu muss sich der Anfangsverdacht, der zur Einleitung eines Ermittlungsverfahren geführt hat, sich zu einem hinreichenden Tatverdacht erhärtet haben.

Die Anklage zeigt den Verurteilungswillen der Behörde

Der nötige hinreichende Tatverdacht ist erfüllt, wenn nach dem Ermittlungsstand aus den Akten heraus eine Verurteilung als wahrscheinlich gilt. Dies bedeutet auch, dass mit der Anklage eine Hauptverhandlung eingeleitet wird. Die ist ein weiterer Grund schnell einen Anwalt für Strafrecht zu beauftragen. Dieser kann nicht nur durch das Privileg der Akteneinsicht den genauen Vorwurf ermitteln. Er kann auch die Anklage selbst überprüfen und die Verteidigung vorbereiten.

 

Die Anklage hat hohe Anforderung. Sie hat eine Informations- und Begrenzungsfunktion zu erfüllen. Sind diese Funktionen nicht erfüllt und tragen Staatsanwaltschaft und Gericht dem keine Rechnung, so kann ein Verfahren an der Anklage scheitern.

 

Es ist dennoch ratsam schon vor der Anklage tätig zu werden. Der beste Zeitpunkt zur Vorbereitung der Verteidigung ist das Ermittlungsverfahren. In diesem Verfahrensabschnitt lassen sich die Vorgänge noch am besten Steuern. Eine Hauptverhandlung kann vermieden werden. Durch eine Zusammenarbeit kann das Strafmaß erheblich reduziert werden oder sie können sich auf behördliche Schritte, wie eine Durchsuchung effektiv vorbereiten. Der mentale Stress einer Durchsuchung oder einer Hauptverhandlung kann Ihnen erspart werden.

 

 

Aus diesem Grund lohnt es sich einen Anwalt für Strafrecht einzuschalten, um Ihre Rechte zu wahren.