Betäubungsmitteldelikte/ BtMG


Betäubungsmittelverstöße sind ein alltägliches Phänomen aber:

 

Unterschätzen Sie die Tragweite solcher Vorwürfe nicht; es drohen hohe Freiheitsstrafen!

 

BtM-Verstöße fordern von einem Anwalt besondere Fachkenntnisse, da es sich um eine Spezialmaterie des Strafrechts handelt. Die Notwendigkeit besonderer Erfahrungen eines Anwalts für Strafrecht wird umso deutlicher, führt man sich vor Augen, dass in diesem Bereich auch die Richter hochspezialisiert sind und sich fast ausschließlich mit dieser Materie beschäftigen. Wenden Sie sich für eine erfolgsversprechende Verteidigung bei Besitz, Erwerb, Handel oder einer drohenden Entziehung der Fahrerlaubnis an Benjamin C. Wenzel -  Fachanwalt für Strafrecht in Berlin.

Die "nicht geringe Menge" ist ein zentraler Begriff dieses Teilgebiets des Strafrechts. Zu beachten ist, dass die Menge nicht das Gewicht der Substanz, sondern ihres Wirkstoffes:

 

Cannabis 7,5g THC, Kokain 5,0g KHCI, Amphetamin 10,0g Amphetaminbase. Bei Überschreitung der Grenzwerte drohen Mindeststrafen von über 1 Jahr. Ein Anwalt für Strafrecht wird bei derart ernsten Vorwürfen in der Regel versuchen, einen minder schweren Fall darzulegen, um das drohende Strafmaß erheblich zu reduzieren (§§ 29a II, 30 II, 30a III BtMG etc.).

 

Wie immer gilt: Je früher Sie sich an einen Fachanwalt wenden, desto höher ist Ihre Chance auf einen glimpflichen Ausgang. Ein wichtiger Begriff des BtMG ist das Handeltreiben:

"Unter Handeltreiben ist das eigennützige Bemühen zu verstehen, das darauf gerichtet ist, den Umsatz mit Betäubungsmitteln zu ermöglichen oder zu fördern, selbst wenn es sich nur um eine einmalige oder auch nur vermittelnde Tätigkeit handelt."

 

 

 

Das Handeltreiben umfasst grundsätzlich nicht nur alle Vorgänge hinsichtlich der Beschaffung und Lieferung von Betäubungsmitteln, sondern auch Zahlungsvorgänge.

 

Zum Handel hinzutreten muss das Motiv der Eigennützigkeit.

 

Hierbei handelt es sich um ein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal im BtMG auf das ein erfahrener Anwalt für Strafrecht und BtM-Delikte hinweisen muss, da sich hier häufig Subsumtionsfehler ergeben, die eine Strafbarkeit vermeiden können. Eigennützigkeit liegt nur dann vor, wenn das Handeln des Täters vom Streben nach Gewinn geleitet ist oder er sich irgendeinen anderen materiellen oder objektiv messbaren immateriellen Vorteil davon verspricht.

 

Eigennützigkeit liegt nicht vor, wenn die Betäubungsmittel verschenkt oder nur zum Einkaufspreis weiterverkauft werden. Auch das gemeinsame Kaufen der Betäubungsmittel um ggf. einen Rabatt zu erhalten, begründet die Eigennützigkeit nicht. Dieses Merkmal muss immer konkret festgestellt werden, sodass sich hier häufig ein Ansatzpunkt für eine Verteidigung durch einen Fachanwalt für Strafrecht ergibt.

Drogen per Post


 Das Bestellen von Drogen und Betäubungsmitteln ist eine Vorgehensweise, die immer mehr das Darknet verlässt und in den Blick der behörden gerät. Das Versenden und Empfangen von Drogen über den Postweg scheint einfach, sicher und bequem zu sein. Oft machen Händler den Anschein eines legalen Geschäfts. Kunden verlassen sich auch beim Kauf von Betäubungsmitteln auf das Briefgeheimnis.

 

Die Behörden unterscheiden bei Drogendelikten aber nicht nach dem Vertriebsweg. Für Sie ist das Drogenhandeln im Park nicht anders zu bewerten als der Vertrieb auf einer Onlineplattform mit Postversand. Drogenhändler und Kunden haben denselben Strafrahmen zu fürchten. Besonders Händler stehen in der Gefahr, den Vorwurf des gewerbsmäßigen Handels mit BtM nicht bestreiten zu können, ohne auf die Hilfe eines erfahren Anwalts für Strafrecht zurückzugreifen.

 

Ein starkes Indiz dafür, das die Polizei Wind von Ihrem Drogenpaket erhalten hat, ist, wenn Ihre Postsendung nicht Ihren Briefkasten erreicht. Dies wird in der Regel aber nicht der Fall sein, weil die Polizei eher den vollständigen Lieferweg der Postsendung verfolgen wird. Es ist auch für den Ermittlungserfolg der Behörden besser, das Paket bei Ihnen zu finden.

 

Dafür kann es sein, dass die Behörden die Meldung eines verdächtigen Pakets durch den Zusteller als Anlass für eine Hausdurchsuchung nehmen, um das Paket dann als Beweismittel bei Ihnen zu finden.

 

In jedem Fall ist das Entscheidende, dass Sie in einem solchen Fall schweigen!

  

Die beste Verteidigung im Zusammenhang mit Drogen auf dem Postweg ist es, den hinreichenden Tatverdacht zu untergraben.

Drogen und Fahrerlaubnis


Einem strafrechtlichen Verfahren im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln schließt sich meist ein Verfahren bezüglich der Fahrerlaubnis an. Dies ist umso bedeutender, wenn die Fahrerlaubnis die Grundlage ihrer Erwerbstätigkeit darstellt.

 

 

Lassen Sie sich umfassend im strafrechtlichen und im ordnungsrechtlichen Verfahren von einem Fachanwalt vertreten. Die Alkohol- und die Drogenfahrt werden von den Behörden scharf verfolgt. Um die Entziehung der Fahrerlaubnis zu vermeiden, ist es wichtig, einen Anwalt einzuschalten. Auch bei größeren Verfehlungen ist es für Ihren Anwalt für Verkehrsrecht in der Regel möglich die Entziehung der Fahrerlaubnis oder das Fahrverbot in eine Geldstrafe umzuwandeln. Bedenken Sie, dass die Entziehung der Fahrerlaubnis bedeutet, dass Sie einen neuen Führerschein beantragen müssen. Dies kann sich über einen längeren Zeitraum hinziehen und Sie in Ihrem Berufsleben empfindlich beeinträchtigen.

Therapie statt Haft


 

Eine Sonderform des Vollstreckungsaufschubs und der Vollstreckungsunterbrechung nach dem Konzept "Therapie statt Strafe" ist in den §§ 35, 36 BtMG für die Tätergruppe der Betäubungsmittelabhängigen vorgesehen. Drogenabhängige Straftäter sollen auf diese Weise außerhalb der Vollzugsanstalt die Möglichkeit bekommen sollen, ihre Sucht zu überwinden. Für den Strafverteidiger und Fachanwalt ergeben sich in diesem im Rahmen der Vollstreckung große Möglichkeiten zur Haftvermeidung. Gerade in diesem Bereich sind bereits im Erkenntnisverfahren genaue Kenntnisse der §§ 35 ff. BtMG notwendig, um die Voraussetzungen zur Zurückstellung der Strafvollstreckung zu schaffen. Sowohl im Verfahren als auch im Urteilstenor werden wichtige Grundlagen für die Möglichkeit der Therapie geschaffen. Daher ist es ratsam, sich frühestmöglich an einen Anwalt für Strafrecht zu wenden.

 

 

 

Voraussetzung für eine derartige Privilegierung ist das Bestehen eines Zusammenhangs zwischen Sucht und Straftat. Dies ist insbesondere immer dann schwierig, wenn es sich um einen Fall drogenbedingter Beschaffungskriminalität handelt, da hier zunächst allgemeines Strafrecht betroffen ist und gerade nicht das spezielle Recht des BtMG.