Verkehrsrecht


Das Verkehrsrecht beinhaltet viele verschiedene Problemstellungen mit denen ich sich ein Anwalt für Strafrecht in Berlin befasst, da das Verkehrsrecht einen engen Bezug zum Strafrecht hat:

Bußgeldbescheid

Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten? Dann sollten Sie sich zunächst vergewissern, ob dieser überhaupt vollständig und rechtens ist. Alles Wichtige erfahren Sie hier:

Rotlichtverstoß

Das Übersehen einer roten Ampel kann schwerwiegende Folgen haben, trotzdem passiert ein sog. Rotlichtverstoß leichter als gedacht. Oftmals wird ein Verstoß nicht bemerkt, weil man denkt, die Ampel wäre noch gelb gewesen.

 

Zunächst liegt in dem Überfahren Überfahren ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung. Zu unterscheiden ist zwischen dem einfachen und dem qualifizierten Rotlichtverstoß.

 

Der einfache Rotlichtverstoß erfasst die Konstellation, in der man meint, die gelbe Ampelphase gerade noch genutzt zu haben. War das Rotlicht nicht länger als eine Sekunde angezeigt, liegt ein einfacher Rotlichtverstoß vor.

 

Der qualifizierte Rotlichtverstoß gilt wenn das Rotlicht entsprechend länger angezeigt wurde oder ein anderer Verkehrsteilnehmer durch das Überfahren einer roten Ampel gefährdet wird.

 

Die Unterscheidung ist relevant, da beim qualifizierten Rotlichtverstoß ein Fahrverbot ausgesprochen werden kann. Beide Verstöße sind mit Geldstrafen und Punkten im Verkehrsregister belegt.

 

Eine rote Ampel zu überfahren ist kein Kavaliersdelikt, da hierdurch der Straßenverkehr erheblich gefährdet werden kann. Dennoch kommen die sogenannten Rotlichtverstöße in der Praxis häufig vor. Welche rechtlichen Folgen dieser Verstoß im Einzelfall haben kann und welche Möglichkeiten zur Verteidigung bestehen, soll im Folgenden erläutert werden.

 

Auch wenn die Regelung eindeutig zu sein scheint, so gibt es doch Grenzfälle, in denen das Fachwissen eines Anwalts für Verkehrsrecht und Bußgeldangelegenheiten wertvoll ist.

 

Sie wollen eine auf gelb geschaltete Ampel überqueren und schätzen, es im letzten Moment schaffen zu können, so droht Ihnen zumindest ein einfacher Rotlichtverstoß. Wollen Sie dies Vermeiden und einem höheren Bussgeld aus dem Wege gehen, dann sollten sie vor der Ampel abbremsen und zwar auch dann, wenn sie die Haltelinie überfahren. Regelmäßig wird so kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet. Sie vermeiden die Folgen eines  der beiden Rotlichtverstöße und sehen sich am Ende lediglich mit einem Verwarngeld konfrontiert.

 

Um zu wissen in welchem Bereich man einen Rotlichtverstoß begehen kann, sollte man wissen, welchen Bereich eine Ampel schützen soll. Die Ampelanlage schützt nicht nur den unmittelbar anliegenden Teil der Fahrbahn, sondern auch den angrenzenden Grünstreifen oder Gehweg. Selbst das Wechseln der Spur im Ampelbereich, sollte die Ampel für verschiedene Spuren verschiedene Signale geben, begründet in der Regel einen Rotlichtverstoß.

 

Trotz der Gefahren kann der Rotlichtverstoß gerechtfertigt sein. Sollten Sie eine Ampel überfahren, um einen anderen Unfall zu vermeiden, so könnten Sie gerechtfertigt sein. Jedoch hängt dies vom Einzelfall ab.

 

Wie die Verstöße nachgewiesen werden müssen, ist unterschiedlich. Der einfache Verstoß kann durch Zeugenaussagen belegt werden - eine relativ niedrige Anforderung.

 

Der qualifizierte Verstoß erfordert eine technische Aufzeichnung. Dies bedeutet, dass ein derartiger Verstoß nur nachgewiesen werden kann, wenn die entsprechenden Geräte richtig eingestellt sind und richtig funktionieren. An dieser Stelle besteht eine weitere Möglichkeit für Ihren Verkehrsanwalt, ein eventuelles Bussgeld oder Fahrverbot zu verhindern. Ebenso besteht beispielsweise die Möglichkeit, überprüfen zu lassen, ob die Gelbphase ausreichend lang gewesen ist.

 

Wie Sie sehen, bestehen viele Möglichkeiten, einen derartigen Behördenbescheid anzugriefen. Sie sollte daher nicht bedingungslos zahlen, sondern einen Verkehrsanwalt mit Ihrer Verteidigung betrauen.

 

 


Verkehrsunfall

Zunächst ist zu raten, den Schaden bei der gegnerischen Versicherung nicht selbst geltend zu machen, sondern durch einen Anwalt, der sich auf das Verkehrsrecht spezialisiert hat.

Zumeist wird von den Versicherungen nur das reguliert wird, was der Geschädigte bei dem Unfall geltend macht.

Das Problem:

 

In der Regel ist für den juristischen Laien nicht erkennbar, welche Schadensersatzansprüche ihm bei einem Verkehrsunfall zustehen. Beginnend bei der Kostenpauschale (für Telefonkosten, Fahrtkosten zur Werkstatt oder zum Anwalt u.s.w.), die dem Geschädigten ohne Nachweise zusteht. Erfahrungsgemäß zahlen die Versicherer selbst diesen verhältnismäßig geringen Betrag nicht freiwillig, geschweige denn andere, nicht geltend gemachte Schadenspositionen. 

 

Blitzer

Es ist oftmals sinnvoll gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch zu erheben.

 

Beispielsweise wenn der Fahrer des Pkws nicht erkennbar oder der festgestellte Fahrer aus beruflichen Gründen dringend auf seine Fahrerlaubnis angewiesen ist. Nicht selten stellt sich sogar heraus, dass bei angeblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen die vorgenommene Messung gar nicht zu verwerten ist, weil das Messgerät Schwächen aufweist oder sonstige Fehlmessungen nicht ausgeschlossen werden können.

Die Rechtsprechung stellt hier hohe Anforderungen an den Messvorgang.

 

Der Gang zum Verkehrsanwalt verspricht Erfolg.

Hinzu kommt, dass erst ein Frontfoto vor Gericht als Beweismittel standhält. 

 

 

Eine Verkehrsrechtschutzversicherung übernimmt auch in diesem Fall die Kosten für den Anwalt und meist auch die Auslagen und Gebühren, die im Zusammenhang mit dem Bußgeldverfahren stehen. Schon daher ist es sinnvoll, die Sache durch einen Anwalt wenigstens kurz überprüfen zu lassen.