Versicherungsbetrug § 263 StGB - Ergebnis: Freispruch

Dem Mandanten wurde vorgeworfen, bei sich zu Hause einen Einbruch fingiert zu haben, um einen Versicherungsbetrug vorzutäuschen.

 

Im der Hauptverhandlung wurden die Zeugen befragt.

Diese haben durch den Türspion nur eine Person gesehen. Wir argumentierten, dass diese eine Person unmöglich das gesamte Diebesgut im Wert von knapp 30.000 Euro wegtragen konnte.

 

Ziel war ein Freispruch, auf der Grundlage, dass wir dem Gericht deutlich machten, dass die Möglichkeit bestand, dass es bereits Stunden zuvor zu dem Einbruch kam und der Täter nur Spuren verwischen wollte, und daher auch kein Wegtragen der großen Gegenstände gesehen werden konnte.

 

Das Gericht folgte unserer Begründung und der Mandant wurde freigesprochen.