Räuberische Erpressung, §§ 253, 255 StGB - Ergebnis: Einstellung

Der Mandant soll mit mehreren anderen Beteiligten dem Geschädigten aufgelauert haben, da dieser der Frau des Mandanten sexuelle Angebote unterbreitet hat. Zusammen sollen sie diesen geschlagen und ausgeraubt haben. Es gab Handyüberwachungen und Funkmastauswertungen, die darauf schließen ließen, dass unser Mandant Täter gewesen ist. Durch konsequente schriftliche Einlassung im Ermittlungsverfahren wurde das Hauptverfahren schließlich nicht eröffnet und das Verfahren gegen unseren Mandanten nach § 170 II StPO eingestellt, worüber der Mandant sich sehr freute, da mit 2 Jahren Freiheitsstrafe gerechnet werden konnte.