Gefärliche Körperverletzung, §§ 223, 224 I Nr. 2 StGB - Ergebnis: Strafbefehl, 6 Monate auf Bewährung

Dem bereits 19 Mal vorbestraften Mandanten wurde vorgeworfen, als Beteiligter eines Verkehrsunfalls, dem Zeugen, als dieser den Mandanten festhielt, mit einem Totschläger gegen die rechte Kopfseite geschlagen zu haben, wovon der Zeuge Prellungen und Schwellungen davontrug.

 

Das Gericht ging nicht mehr von einer Bewährungsstrafe aus.

 

Der Mandant bestritt im Haftprüfungstermin die Tat und wurde aus der Untersuchungshaft entlassen. Er gab dort an, dass er sich bereits vor der Tat mehrmals in stationärer Behandlung aufgrund akuter Psychose und Politoxikomanie.

 

Daraufhin wurde von uns ein Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachten zur Frage der Schuldfähigkeit beantragt. Diesem wurde mit dem Ergebnis gefolgt, dass eine Steuerungs- und Hemmungslosigkeit aus forensisch-psychiatrischer Sicht nicht ausgeschlossen werden kann.

 

Zur anberaumten Verhandlung erschien der Mandant nicht. Wir regten an, ins Strafbefehlsverfahren überzugehen, worauf hin ein Strafbefehl zu 6 Monaten auf Bewährung erging. Es wurde eine verminderte Schuldfähigkeit festgestellt.

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