Hier ein weiterer Fall aus dem Arznei- und Betäubungsmittelrecht:
Meinem Mandanten wurde vorgeworfen, Testosteron in nicht geringer Menge besessen zu haben. Mit Einstellungsschreiben wurde darauf hingewiesen, dass kein Bewusstsein auf eine nicht geringe Menge vorlag. Eingestellt gegen Geldzahlung.