BtM-Handel mit Waffen

Mein Mandant kam zu mir, nachdem bei ihm die Wohnung durchsucht wurde, und dort diverse Waffe, Cannabis in nicht geringer Menge (19,5g THC), Waagen, Tütchen und Pyrotechnik beschlagnahmt wurden.

 

Ihm wurde vorgeworfen, mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben zu haben und dabei eine Schusswaffe und sonstige Gegenstände mit sich geführt zu haben. Gleichzeitig wurde der Mitangeklagte D. der Beihilfe angeklagt.

 

Der Mandant L. sollte von August bis Januar einmal je Woche Marihuana zu je 10,- Euro an den Zeugen K. aus seiner Wohnung heraus verkauft haben. Beim Verkauf soll der Mandant Pfefferspray am Körper getragen haben und eine geladene Schreckschusswaffe sowie eine Machete griffbereit auf einem Schränkchen im Wohnzimmer gehabt haben.

 

Im Gespräch bestreitet der Mandant, den Zeugen zu kennen.

 

Es erging ein Haftbefehl aufgrund von Fluchtgefahr und es folgte die Festnahme. Schließlich weiteres Cannabis in seiner Wohnung aufgefunden - allerdings unter der Grenze zur nicht geringen Menge (4,2g THC).

 

Wir forderten einen neuen Haftprüfungstermin. Der Mandant wurde auf unseren Antrag hin vom weiteren Vollzug der Untersuchungshaft verschont.

 

Mandantenbegehren und Verteidigungsziel: Keine Haft, Bewährungsstrafe

 

Ergebnis: Nach Darstellung ausführlicher Milderungsgründe, wie: nur geringfügig überhalb der nichtgeringen Menge THC, Waffen und gefährliche Werkzeuge in den Zimmern verteilt -  damit nicht griffbereit, eigene Drogenabhängigkeit, Waffen defekt, bei sich getragenes Pfefferspray zur Abwehr bei Gefahren in Wedding, weiche Droge, gute schulische Leistungen, zudem Geständnis:

1 Jahr und 10 Monate, Vollstreckung zur Bewährung

 

Allerdings stellte sich (imVerteidigergespräch) heraus, dass mein Mandant den Zeugen wirklich nicht kannte und er sich sicher war, gelinkt worden zu sein. Aus taktischen Erwägungen war es allerdings nicht sinnvoll, dem Geständnis zu entsagen, da sonst die Bewährung auf dem Spiel gestanden hätte.

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